Nachzahlungen vom alten AG während neuer Hauptbeschäftigung

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Peanuts95
Beiträge: 2
Registriert: 6. Mai 2024, 09:46

Nachzahlungen vom alten AG während neuer Hauptbeschäftigung

Beitrag von Peanuts95 »

Guten Tag ins Forum,


ich habe folgendes Problem:


Mein alter AG ist mir noch eine Provisionsnachzahlung von ein paar Tsd. € schuldig. Die Auszahlung hätte die zum Ende meines AV im September '23 oder spätestens Ende '23 erfolgen müssen (so die Absprache).


Für die offenen Zahlungen ist mir nun eine simulierte Abrechnung übermittelt worden, nach der ich vom 01.04.24 bis 30.04.24 bei meinen alten AG (wieder-) beschäftigt war. Meine Steuerklasse verändert sich dadurch von 1 auf 6, da ich seit Oktober 23 wieder einer neuen Haupttätigkeit nachgehe. Die Versteuerung würde sich nach Angaben meines alten AG ,,wie im letzten Jahr verhalten". Mit meiner neuen Haupttätigkeit geht ein anderer Verdienst einher und die Steuerklasse 6 wird doch anders besteuert (?).


Eine Korrektur meiner letzten Gehaltsabrechnung hatte mein alter AG bereits im letzten Jahr abgelehnt.
Alternativ wurde mir vorgeschlagen eine Rechnung zu schreiben, was ich abgelehnt habe, da ich keine Selbstständige bin.


Wird sich meine Steuerlast für dieses Jahr (zwei Beschäftigungen) nun nicht erhöhen? Ich würde keine erhöhte Steuerlast einsehen, nur weil mein AG die Zahlung hinausgezögert hat.


Herzlichen Dank im Voraus für eine Beantwortung meiner Frage.

MfG
reckoner
Beiträge: 1069
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Nachzahlungen vom alten AG während neuer Hauptbeschäftigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Mit meiner neuen Haupttätigkeit geht ein anderer Verdienst einher und die Steuerklasse 6 wird doch anders besteuert (?).
Jein. Mit Steuerklasse 6 wird zwar anders besteuert, aber das ist für dich ohne Belang. Denn steuerpflichtig ist grundsätzlich das Gesamteinkommen, Differenzen zur den Vorauszahlungen werden über die Einkommensteuererklärung ausgeglichen.
Die Erklärung ist in diesem Fall übrigens Pflicht, und geh' mal von einer Nachzahlung aus (die Lohnsteuer bei Steuerklasse 6 ist regelmäßig zu gering).
Alternativ wurde mir vorgeschlagen eine Rechnung zu schreiben, was ich abgelehnt habe, da ich keine Selbstständige bin.
Das Angebot hätte ich angenommen. Für eine Rechnung muss man natürlich nicht selbstständig sein.
Ich würde keine erhöhte Steuerlast einsehen, nur weil mein AG die Zahlung hinausgezögert hat.
Auch wenn bereits 2023 gezahlt und abgerechnet worden wäre wäre es doch nicht groß anders gewesen.
Oder ist dein Lohn dieses Jahr deutlich(!) höher? Aber selbst wenn, ich sehe nicht was der Arbeitgeber dafür kann, wenn sich deine persönliche Situation verbessert und damit dein Steuersatz erhöht.

Stefan
Peanuts95
Beiträge: 2
Registriert: 6. Mai 2024, 09:46

Re: Nachzahlungen vom alten AG während neuer Hauptbeschäftigung

Beitrag von Peanuts95 »

Hallo Stefan,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Inwieweit wäre es vorteilhafter eine Rechnung zu schreiben?

Mein Verdienst unterscheidet sich doch schon arg von meinem alten.
Der alte AG kann insoweit etwas für die Situation, weil er die Zahlung seit mehr als einem halben Jahr hinauszögert.

MfG
muemmel
Beiträge: 4862
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Nachzahlungen vom alten AG während neuer Hauptbeschäftigung

Beitrag von muemmel »

Schon deswegen, weil da weder Steuer noch SV-Beiträge abgehen. Versteuern muss man das Geld natürlich trotzdem (bei der nächsten Steuererklärung), aber SV-Beiträge würden halt nicht anfallen.
reckoner
Beiträge: 1069
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Nachzahlungen vom alten AG während neuer Hauptbeschäftigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Schon deswegen, weil da weder Steuer noch SV-Beiträge abgehen.
Genau daran hatte ich gedacht.
Mein Verdienst unterscheidet sich doch schon arg von meinem alten.
Dann wirkt es sich schon etwas negativ aus, wenn da nun auch noch Nachzahlungen aus dem Vorjahr dazukommen. Der Grund ist die Progression (je mehr Einkommen um so höher ist der Steuersatz, und um so höher damit dann die Steuer auf jeden Euro Einkommen).
Ich wäre aber froh wenn ich solche Zahlungen überhaupt ohne Klage bekommen würde (... lieber den Spatz in der Hand).

Stefan
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