Erbschaftsteuer/ Erbschaftsteuererklärung mit Auslandsbezug

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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KimChi
Beiträge: 1
Registriert: 4. Mai 2024, 13:00

Erbschaftsteuer/ Erbschaftsteuererklärung mit Auslandsbezug

Beitrag von KimChi »

Hallo,

wenn eine Person einen Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG ) hat und dementsprechend auch in Deutschland an einem Wohnsitz gemeldet ist und dann in Ihrem Heimatland Thailand Vermögen erbt, muss diese Person dann auch gleich die Erbschaft in Deutschland angeben?

Wie sieht es aus mit doppelter Versteuerung?

Was ist wenn die Person erst nach Jahren diese Erbschaftssteuererklärung machen wuerde?

Der Erblasser ist in diesem Fall auch nicht deutsch.

Gibt es in solchen Fällen eine sinvolle herangehensweise?

Ich habe auch gelesen das man schon bezahlte Erbschaftssteuern im Ausland dann hier nacht Prüfung durchs FA dann geltend machen kann.

Danke
muemmel
Beiträge: 4862
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Erbschaftsteuer/ Erbschaftsteuererklärung mit Auslandsbezug

Beitrag von muemmel »

Wie sieht es aus mit doppelter Versteuerung? Da es in Thailand keine Erbschaftsteuer gibt, kann es auch keine doppelte Versteuerung geben.

Was ist wenn die Person erst nach Jahren diese Erbschaftssteuererklärung machen wuerde? Dann hat man Steuern hinterzogen und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen - zumindest dann, wenn das Erbe größer ist als der jeweilige Freibetrag.

Ich habe auch gelesen das man schon bezahlte Erbschaftssteuern im Ausland dann hier nacht Prüfung durchs FA dann geltend machen kann. Es gibt, siehe oben, in Thailand keine Erbschaftsteuer.
taxpert
Beiträge: 814
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Erbschaftsteuer/ Erbschaftsteuererklärung mit Auslandsbezug

Beitrag von taxpert »

KimChi hat geschrieben: 4. Mai 2024, 13:13
wenn eine Person einen Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG ) hat und dementsprechend auch in Deutschland an einem Wohnsitz gemeldet ist und dann in Ihrem Heimatland Thailand Vermögen erbt, muss diese Person dann auch gleich die Erbschaft in Deutschland angeben?
Natürlich muss man dann in D eine ErbSt-Erklärung abgeben. Hat eine sehr, sehr, SEHR hochgestellte thailändische Persönlichkeit leidvoll am eigenen Leib erfahren dürfen. Und wenn man nicht so macht wie der deutsche Fiskus das will, dann wird auch schon mal der Jumbojet an die Kette gelegt, sprich gepfändet!
muemmel hat geschrieben: 4. Mai 2024, 17:45 Dann hat man Steuern hinterzogen und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen -
Naja, das mit der Hinterziehung ist bei der ErbSt etwas komplizierter.

Eine ErbSt-Erklärung muss ja erst nach Aufforderung abgegeben werden. Es besteht ja grundsätzlich „nur“ eine Anzeigepflicht nach §30 ErbStG. Und die Verletzung der Anzeigepiist noch keine Hinterziehung. Aber natürlich hat die unterlassene Anzeige erheblichen Einfluss auf den Beginn der Festsetzungsverjährung!

taxpert
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