Rentner wurde nach Jahren wieder zur Abgabe der Stuererklärung aufgefordert

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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rodamo
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Registriert: 29. Apr 2024, 02:52

Rentner wurde nach Jahren wieder zur Abgabe der Stuererklärung aufgefordert

Beitrag von rodamo »

Guten Tag,
mein Vater ist seit den 1998 in Rente. Im Juli 2023 wurde er aufgefordert für 2020 seine Steuererklärung abzugeben. Tatsächlich musste er Steuern zahlen. Im Dezember 2023 kam dann die Erinnerung mit Fristsetzung für 2021. Diese wurde abgegeben und es wurde seitens des Finanzmates ein Verspätungszuschlag erhoben, rückwirkend ab dem eigentlichen Abgabetermin (von dem mein Vater ja nichts wissen konnte). Der Verspätungszuschlag-Beschied wurde nach meiner Intervention beim Finanzamt wieder aufgehoben.
Jetzt wollte ich eigentlich die Steuer für 2022 im vorauseilenden Gehorsam für ihn erledigen, damit nicht wieder ein Verspätungszuschlag droht.
Ich habe jetzt aber gelesen, dass wenn Rentner die Erklärung abgeben, ohne erinnert worden zu sein, in diesen Fällen ein Versptäungszuschlag erhoben wird.
Sollte ich also die Aufforderung seitens des Finanzamtes für 2022 abwarten?
Tom998
Beiträge: 584
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Rentner wurde nach Jahren wieder zur Abgabe der Stuererklärung aufgefordert

Beitrag von Tom998 »

...rückwirkend ab dem eigentlichen Abgabetermin (von dem mein Vater ja nichts wissen konnte).
Die steuerlichen Erklärungsfristen sind keine Staatsgeheimnisse und aus öffentlich zugänglichen Quellen ersichtlich.
Ich habe jetzt aber gelesen, dass wenn Rentner die Erklärung abgeben, ohne erinnert worden zu sein, in diesen Fällen ein Versptäungszuschlag erhoben wird.
Mit Erinnerung aber auch. Das heißt "Verspätungszuschlag" und nicht "Erinnerungsbonus". Es kommt auf die Verspätung an.
Sollte ich also die Aufforderung seitens des Finanzamtes für 2022 abwarten?
Um sich weiter zu verspäten?
reckoner
Beiträge: 1065
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Rentner wurde nach Jahren wieder zur Abgabe der Stuererklärung aufgefordert

Beitrag von reckoner »

Hallo,

der Verspätungszuschlag kommt immer, egal ob mit oder ohne Aufforderung.
Für Rentner gibt es aber eine einmalige Verschonungsregelung (§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO). In dem Fall darf ein Verspätungszuschlag nur ab Fristablauf der (ersten) Aufforderung erfolgen.

Konkret hätten hier direkt alle Erklärungen eingereicht werden sollen.
Aber vielleicht lässt das Finanzamt in solchen Fällen mit sich reden, das ist immer noch zulässig.
Jetzt wollte ich eigentlich die Steuer für 2022 im vorauseilenden Gehorsam für ihn erledigen, damit nicht wieder ein Verspätungszuschlag droht.
Das ist aber auch schon wieder zu spät. :(
Und denk auch gleich an die Erklärung für 2023, da ist zwar noch etwas Zeit aber ruckzuck haben wir wieder Herbst.

Stefan
rodamo
Beiträge: 3
Registriert: 29. Apr 2024, 02:52

Re: Rentner wurde nach Jahren wieder zur Abgabe der Stuererklärung aufgefordert

Beitrag von rodamo »

Tom998 hat geschrieben: 29. Apr 2024, 08:37
...rückwirkend ab dem eigentlichen Abgabetermin (von dem mein Vater ja nichts wissen konnte).
Die steuerlichen Erklärungsfristen sind keine Staatsgeheimnisse und aus öffentlich zugänglichen Quellen ersichtlich.
Ich habe jetzt aber gelesen, dass wenn Rentner die Erklärung abgeben, ohne erinnert worden zu sein, in diesen Fällen ein Versptäungszuschlag erhoben wird.
Mit Erinnerung aber auch. Das heißt "Verspätungszuschlag" und nicht "Erinnerungsbonus". Es kommt auf die Verspätung an.
Sollte ich also die Aufforderung seitens des Finanzamtes für 2022 abwarten?
Um sich weiter zu verspäten?
Mein Vater hatte mit Rentenbeginn ein Schreiben der Finanzbehörde erhalten, dass er keine Einkommenssteuererklärung mehr abgeben muss!
Aufgrund der Erhöhungen ist er dann irgendwann wieder in die Steuerpflicht gerutscht, dass ist dem FA aber etwas spät aufgefallen und daher nicht seine Schuld!
Und - nein, hätte er von sich aus irgendwann abgegeben, hätten wir den Verspätungszuschlag zahlen müssen. Also unsere „Faulheit“ hat uns bisher viel Geld gespart!
rodamo
Beiträge: 3
Registriert: 29. Apr 2024, 02:52

Re: Rentner wurde nach Jahren wieder zur Abgabe der Stuererklärung aufgefordert

Beitrag von rodamo »

reckoner hat geschrieben: 29. Apr 2024, 11:30 Hallo,

der Verspätungszuschlag kommt immer, egal ob mit oder ohne Aufforderung.
Für Rentner gibt es aber eine einmalige Verschonungsregelung (§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO). In dem Fall darf ein Verspätungszuschlag nur ab Fristablauf der (ersten) Aufforderung erfolgen.

Konkret hätten hier direkt alle Erklärungen eingereicht werden sollen.
Aber vielleicht lässt das Finanzamt in solchen Fällen mit sich reden, das ist immer noch zulässig.
Jetzt wollte ich eigentlich die Steuer für 2022 im vorauseilenden Gehorsam für ihn erledigen, damit nicht wieder ein Verspätungszuschlag droht.
Das ist aber auch schon wieder zu spät. :(
Und denk auch gleich an die Erklärung für 2023, da ist zwar noch etwas Zeit aber ruckzuck haben wir wieder Herbst.

Stefan
Ich werde jetzt beide fertig machen. Ist sowieso kein großer Akt und hoffen, dass für 2022 verzichtet wird. Sind ja nur ein paar Monate seit der Aufforderung in 2023.
Und für 2021 hatte das nette Finazamt ja versucht nicht erst ab der ersten Erinnerung, dass er jetzt wieder steuerpflichtig ist, sondern ab dem generellen Fristablauf einzutreiben. Damit wäre der Verspätungszuschlag höher gewesen als die Steuer, die zu zahlen wäre. Nach einem Anruf haben sie dann aber komplett verzichtet, obwohl sich meine Freundlichkeit in Grenzen hielt.
reckoner
Beiträge: 1065
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Rentner wurde nach Jahren wieder zur Abgabe der Stuererklärung aufgefordert

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Mein Vater hatte mit Rentenbeginn ein Schreiben der Finanzbehörde erhalten, dass er keine Einkommenssteuererklärung mehr abgeben muss!
Eine solche Befreiung gilt aber grundsätzlich nur solange wie sich nichts ändert, insbesondere an der Höhe des Einkommens. Bei (jeder) Rentenerhöhung muss man erneut prüfen (lassen), ob eine Erklärungspflicht eingetreten ist.
Aufgrund der Erhöhungen ist er dann irgendwann wieder in die Steuerpflicht gerutscht, dass ist dem FA aber etwas spät aufgefallen und daher nicht seine Schuld!
Ganz klar nein. Die Einkommensteuererklärung ist eine Bringschuld, es muss nicht dazu aufgefordert werden (wie übrigens viele andere staatliche Angelegenheiten auch, betrachte z.B. die Gültigkeit von Ausweisdokumenten, oder das Melderecht).
Und - nein, hätte er von sich aus irgendwann abgegeben, hätten wir den Verspätungszuschlag zahlen müssen. Also unsere „Faulheit“ hat uns bisher viel Geld gespart!
Da bin ich zwar anderer Meinung, aber egal.
Ich werde jetzt beide fertig machen. Ist sowieso kein großer Akt und hoffen, dass für 2022 verzichtet wird. Sind ja nur ein paar Monate seit der Aufforderung in 2023.
Ich würde direkt einen Antrag dazu legen, und zwar dass ich darum bitte, von Zuschlägen abzusehen, weil dem Steuerzahler die grundsätzliche Abgabepflicht nicht bewusst geworden ist (sich etwas dumm stellen kann hier nicht schaden).
Und für 2021 hatte das nette Finazamt ja versucht nicht erst ab der ersten Erinnerung, dass er jetzt wieder steuerpflichtig ist, sondern ab dem generellen Fristablauf einzutreiben.
Das ist ein automatischer Vorgang, wenn dann war der Computer so "nett".
Nach einem Anruf haben sie dann aber komplett verzichtet, obwohl sich meine Freundlichkeit in Grenzen hielt.
Siehst du, das Finanzamt lässt sehr wohl mit sich reden. :)

Stefan
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