Hallo!
ich habe Fragen zur degressiven AfA bei Erwerb einer Eigentumswohnung:
- Gilt die degressive AfA auch für Gebäude, bei denen der Baubeginn vor dem 1. Oktober 2023 erfolgt ist, deren Erwerb und Fertigstellung (Übergabe) aber erst im Jahr 2024 erfolgt?
- Oder ist der Baubeginn nach dem 1. Oktober 2023 eine zwingende Voraussetzung?
- Ist der Effizienzstandard 55 noch eine Voraussetzung, oder wurde diese gestrichen?
- Gilt die degressive AfA auch für Gebäude, die nicht dem Effizienzstandard 55 unterliegen, weil der Baubeginn vor dem 31.12.2022 liegt?