Hallo,
ist eine Buchführung mit Excel für Unternehmen, die vom Finanzamt nicht zur Doppik aufgefordert wurden, erlaubt?
Gruß
Dieter
Buchführung mit Excel
Re: Buchführung mit Excel
Da bei Einnahme-Überschuss-Rechnung nur eine Aufzeichnungspflicht besteht und da dieser bereits durch die geordnete Ablage der Belege entsprochen wird - ja. Man muss dann halt die Anlage EÜR händisch befüllen (oder irgendwas programmieren) eine günstige Software macht das automatisch.
Re: Buchführung mit Excel
Ich kann nur dem zustimmen was Severina gesagt hat. Wichtig ist das alle Belege möglichst geordnet und leicht auffindbar verfügbar sind und 10 (oder 6 je nach dem) Jahre aufbewahrt werden. Dabei ist es vollkommen egal welche Programme du zur Erfassung benutzt. Falls du digitale Rechnungen hast ist es außerdem wichtig diese als unveränderbare Datei abzuspeichern (z.b als PDF ohne Bearbeitungsfunktion). Falls du außerdem Rechnungen ausdruckst, musst du trotzdem die digitale Datei aufheben, da diese als orginales Dokument gilt.Steuerpflichtiger hat geschrieben: ↑29. Apr 2024, 18:17 Hallo,
ist eine Buchführung mit Excel für Unternehmen, die vom Finanzamt nicht zur Doppik aufgefordert wurden, erlaubt?
Gruß
Dieter