Hallo zusammen,
ich leiste die Nachzahlung für Ausbildungszeiten in die Deutsche Rentenversicherung.
Ich habe in 2023 einen Teil gezahlt und den Rest in 2024.
Nun sind die 2023er Zahlungen vom Finanzamt nur mit Überweisungsnachweis und Antragsbescheid nicht anerkannt worden.
Grundsätzlich wäre das doch so, dass der Zahlungszeitpunkt zählt, oder?
Vielen Dank!
Grüße
abae
Einzahlung Rentenbeiträge - Berückstigung Steuerjahr
Re: Einzahlung Rentenbeiträge - Berückstigung Steuerjahr
Grundsätzlich wäre das doch so, dass der Zahlungszeitpunkt zählt, oder? Richtig - legen Sie halt Einspruch ein.