Frage bezüglich außerordentlicher Einkünfte
Frage bezüglich außerordentlicher Einkünfte
Hallo liebes Forum,
ich bin freiberuflicher Game-Designer. Mein Geschäftsmodell besteht daraus über mehrere Jahre Unterhaltungssoftware zu entwickeln. Der Gewinn entsteht dabei erst im Jahr der Veröffentlichung. Ich erhalte ausschließlich monatlich ausgeschüttete Royalties von meinen Vertriebspartnern (bzw. den Online-Stores) und verkaufe nicht selbst an Endkunden (führe z.b auch keine Umsatzsteuer ab). Würden diese Gewinne als “Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten” und somit als außerordentliche Einkünfte im Sinne des §34 des EStG angesehen werden?
Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html
Ich denke der Knackpunkt liegt im Begriff "Vergütung". Ich bin der Meinung ich habe eher geringe Chance, dass die Royalties aus Produktverkäufen als Vergütung angesehen werden, allerdings würde die übermäßige Besteuerung im Jahr der Veröffentlichung mein Geschäftsmodell doch sehr belasten.
Gibt es alternative steuerliche Behandlungsmöglichkeiten für solch eine Situation? Eine GmbH würde in diesem Fall z.b auch nicht viel Helfen. Dafür sind meine Gewinne noch zu gering, außerdem möchte ich möglichst Freiberufler bleiben.
Ich freue mich auf Antworten und Anregungen. Vielen Dank!
ich bin freiberuflicher Game-Designer. Mein Geschäftsmodell besteht daraus über mehrere Jahre Unterhaltungssoftware zu entwickeln. Der Gewinn entsteht dabei erst im Jahr der Veröffentlichung. Ich erhalte ausschließlich monatlich ausgeschüttete Royalties von meinen Vertriebspartnern (bzw. den Online-Stores) und verkaufe nicht selbst an Endkunden (führe z.b auch keine Umsatzsteuer ab). Würden diese Gewinne als “Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten” und somit als außerordentliche Einkünfte im Sinne des §34 des EStG angesehen werden?
Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html
Ich denke der Knackpunkt liegt im Begriff "Vergütung". Ich bin der Meinung ich habe eher geringe Chance, dass die Royalties aus Produktverkäufen als Vergütung angesehen werden, allerdings würde die übermäßige Besteuerung im Jahr der Veröffentlichung mein Geschäftsmodell doch sehr belasten.
Gibt es alternative steuerliche Behandlungsmöglichkeiten für solch eine Situation? Eine GmbH würde in diesem Fall z.b auch nicht viel Helfen. Dafür sind meine Gewinne noch zu gering, außerdem möchte ich möglichst Freiberufler bleiben.
Ich freue mich auf Antworten und Anregungen. Vielen Dank!
Re: Frage bezüglich außerordentlicher Einkünfte
Der Gewinn entsteht dabei erst im Jahr der Veröffentlichung. Es entstehen ja aber vorher schon Kosten, nehme ich an - diese Verluste hat man doch entsprechend steuerlich geltend gemacht, hoffe ich...
Re: Frage bezüglich außerordentlicher Einkünfte
Danke für deine Antwort. Ich kann diese Verluste per Verlustvortrag absetzen, aber das beantwortet die Frage nicht. Das Problem entsteht dadurch, dass ein Gewinn über mehrere Jahre erwirtschaftet wird, trotzdem aber in nur einem Jahr besteuert. Dadurch ist die Steuerbelastung höher und der Freibetrag kann auch nur für dieses eine Jahr angesetzt werden. Genau dafür gibt es die Fünftel Regelung, die auf außerordentliche Einkünfte angewandt wird. Fraglich ist nur ob das auch in meinem Fall möglich ist.
Re: Frage bezüglich außerordentlicher Einkünfte
Nein, der grundsätzliche Ablauf ist der Softwareentwicklung doch immanent.Dafür gibt es das Instrument des Verlustvortrags.Würden diese Gewinne als “Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten” und somit als außerordentliche Einkünfte im Sinne des §34 des EStG angesehen werden?
Nach H 34.4 EStH liegt z.B. bei Vereinnahmung eines berufsüblichen Honorars für die Bearbeitung eines mehrjährigen Mandats durch einen Rechtsanwalt keine Vergütung für mehrere Jahre vor.
Wesen des § 34 ist die Abmilderung der Steuerbelastung, wenn Ansprüche (!) aus mehreren Jahren in einem Jahr zufließen. Ihr Anspruch entsteht doch frühestens dann, wenn das Game veröffentlicht wird und ist aus diesem Grund nicht "mehrjährig". Die Entwicklung des Games begründet keinen Anspruch ggü. Dritten.
Re: Frage bezüglich außerordentlicher Einkünfte
Danke Tom für die klare Aussage und Erläuterung. Ich hatte dies bereits befürchtet. Ich nehme an mit Anspruch meinst du in diesem Kontext, dass mir bereits im Voraus Zahlungen zugesichert werden müssten. Habe ich das richtig verstanden, bzw. könntest du das noch etwas genauer erläutern?Tom998 hat geschrieben: ↑28. Apr 2024, 07:48Nein, der grundsätzliche Ablauf ist der Softwareentwicklung doch immanent.Dafür gibt es das Instrument des Verlustvortrags.Würden diese Gewinne als “Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten” und somit als außerordentliche Einkünfte im Sinne des §34 des EStG angesehen werden?
Nach H 34.4 EStH liegt z.B. bei Vereinnahmung eines berufsüblichen Honorars für die Bearbeitung eines mehrjährigen Mandats durch einen Rechtsanwalt keine Vergütung für mehrere Jahre vor.
Wesen des § 34 ist die Abmilderung der Steuerbelastung, wenn Ansprüche (!) aus mehreren Jahren in einem Jahr zufließen. Ihr Anspruch entsteht doch frühestens dann, wenn das Game veröffentlicht wird und ist aus diesem Grund nicht "mehrjährig". Die Entwicklung des Games begründet keinen Anspruch ggü. Dritten.
Re: Frage bezüglich außerordentlicher Einkünfte
Nein. Die Wahrscheinlichkeit, dass § 34 zur Anwendung kommt, liegt ziemlich genau bei Null. Es müssen sich um ihrer Natur nach einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Einkünfte handeln. All dies ist im vorliegenden Sachverhalt nicht erfüllt, sondern ganz im Gegenteil sogar der Normalfall.
Re: Frage bezüglich außerordentlicher Einkünfte
Danke für die Klarstellung. Dieses Thema hat mich schon lange beschäftigt. Ich dachte mir schon das § 34 hier keine Anwendung findet, aber nur aus dem Gesetzestext selbst heraus waren mir die Gründe nicht ganz klar.Tom998 hat geschrieben: ↑29. Apr 2024, 08:26 Nein. Die Wahrscheinlichkeit, dass § 34 zur Anwendung kommt, liegt ziemlich genau bei Null. Es müssen sich um ihrer Natur nach einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Einkünfte handeln. All dies ist im vorliegenden Sachverhalt nicht erfüllt, sondern ganz im Gegenteil sogar der Normalfall.
Eine Sache noch. Was wären den typische Fälle, wo § 34 Anwendung findet. Ich kenne z.B jemanden der sein Unternehmen verkauft hat und dort wurde dies angewandt. Wenn ich ein Game inklusive aller Rechte daran in einer einzigen Transaktion an eine dritte Partei verkaufen würde (also z.B an einen Publisher), würde dass dann unter § 34 fallen? Schließlich wäre das sehr ähnlich zum Verkauf eines ganzen Unternehmens.
Re: Frage bezüglich außerordentlicher Einkünfte
Wenn nur ein einziges (selbst geschaffenes) Wirtschaftsgut verkauft wird, sehe ich da keinerlei Ähnlichkeit. Danach soll doch das nächste Game verkauft werden...und danach wieder eins.Schließlich wäre das sehr ähnlich zum Verkauf eines ganzen Unternehmens.
Re: Frage bezüglich außerordentlicher Einkünfte
Die Ähnlichkeit besteht darin, dass das nicht die Regel ist. Im Normalfall besteht das Geschäftsmodell nicht daraus Marken zu erschaffen und deren Rechte, inklusive des Produkts zu verkaufen, sondern an Endkunden zu vertreiben. Ähnlich wie ein Geschäftsmodell in der Regel auch nicht daraus besteht Unternehmen aufzubauen und dann wieder zu verkaufen.Tom998 hat geschrieben: ↑30. Apr 2024, 13:13Wenn nur ein einziges (selbst geschaffenes) Wirtschaftsgut verkauft wird, sehe ich da keinerlei Ähnlichkeit. Danach soll doch das nächste Game verkauft werden...und danach wieder eins.Schließlich wäre das sehr ähnlich zum Verkauf eines ganzen Unternehmens.
Aber die Frage ist. Was sind denn dann außerordentliche Einkünfte? Wann wird etwas als "Vergütung für mehrjährige Tätigkeit" angesehen? Ich kenn eigl. nur denn Fall mit Unternehmensverkauf oder Abfindung.