Steuerklasse Arbeitnehmner und ALG1

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ben2025
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Registriert: 27. Apr 2024, 16:33

Steuerklasse Arbeitnehmner und ALG1

Beitrag von ben2025 »

Hallo an alle,

meine jetzige Frau (geheiratet Oktober 2023) hat das letzte Jahr ALG1 sowie Mutterschaftsgeld bezogen und ich war das ganze Jahr als Arbeitnehmer angestellt. Ich wollte eben eine Steuererklärung machen und habe gesehen dass automatisch die Steuerklasse IV zugeordnet wurde. Jetzt wollte ich die Steuerklasse ändern lassen und stehe vor 2 Fragen. 1. Macht es Sinn Steuerklasse III und V rückwirkend zu beantragen oder die IV zu behalten? und 2. Veranlagung zusammen machen oder eine Einzelveranlagung?

Viele Grüße

ben
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklasse Arbeitnehmner und ALG1

Beitrag von muemmel »

Macht es Sinn Steuerklasse III und V rückwirkend zu beantragen Man kann die Steuerklassen gar nicht rückwirkend ändern. Und da Sie nichts zur aktuellen Einkommenssituation schreiben, kann man Ihnen auch für die Gegenwart da nichts empfehlen.
und 2. Veranlagung zusammen machen oder eine Einzelveranlagung? Bezieht sich die Frage auf 2023? Dann könnte man sie unformulieren zu "Soll ich die Steuervorteile der Ehe mitnehmen oder ordentlich Geld an das Finanzamt verschenken"?... Im Übrigen macht die Einzelveranlagung auch sonst eher selten Sinn.
ben2025
Beiträge: 2
Registriert: 27. Apr 2024, 16:33

Re: Steuerklasse Arbeitnehmner und ALG1

Beitrag von ben2025 »

Danke für die Antwort. 1. Aktuelle Einkommenssituation : Ich angestellt. Frau Elterngeld bis September und danach wieder voll arbeitend. Lohn ist dann wieder ähnlich. Ihre Antwort bezüglich "Veranlagung zusammen" verstehe ich als: "auf jeden fall zusammen machen". Danke für Ihre Mühe
muemmel
Beiträge: 4858
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklasse Arbeitnehmner und ALG1

Beitrag von muemmel »

Mit den neuen Informationen kann man auch noch was zu den Steuerklassen sagen. Generell gilt, dass die Steuer am Ende, nach der Steuererklärung, immer gleich hoch ist. Im Übrigen würde ich in Klasse 4 bleiben - erst wenn Ihre Frau wieder arbeitet, wechseln Sie in Klasse 3/5 (die 3 nimmt der besserverdienende Partner).
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