Einkommensteuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
JanniSip
Beiträge: 4
Registriert: 27. Apr 2024, 06:07

Einkommensteuererklärung

Beitrag von JanniSip »

Hallo!

Ich bin gerade mit unserer Einkommensteuererklärung (Steuersoftware
Taxman) beschäftigt und bin dabei auf ein Problem gestoßen, zu dem ich
Fragen hätte.

Ich habe nebenbei ein Kleingewebe angemeldet das der
Kleinunternehmerregelung unterliegt und habe damit im letzten Jahr einen
Gewinn von 1995€ ermittelt.

Die EÜR dafür habe ich auch bereits separat an das Finanzamt geschickt.

Nun stand in der Software das der Gewinn aus der EÜR auch in der Anlage
G der Einkommensteuererklärung angeben werden muß.

Das habe ich getan und schon habe ich beim errechneten Erstattungsbetrag
über 500€ weniger zu Buche stehen als vorher ohne diese Eingabe.

Ist das so korrekt? Ich dachte als Kleinunternehmer hat man gewisse
Freibeträge oder hat sich da etwas geändert? Da dürfte es mir doch
normalerweise gar nichts abziehen.

Oder muß ich das in der Anlage G eventuell weg lassen?
Tom998
Beiträge: 579
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Einkommensteuererklärung

Beitrag von Tom998 »

...oder hat sich da etwas geändert?
Nein, da hat sich nichts geändert. Für Kleinunternehmer i.S. des UStG gab und gibt es keine Befreiungen oder Freibeträge bei der Einkommensteuer.
JanniSip
Beiträge: 4
Registriert: 27. Apr 2024, 06:07

Re: Einkommensteuererklärung

Beitrag von JanniSip »

Wenn ich also 2000€ Gewinn mit meinem Kleinunternehmen gemacht habe kommt das dann zu meinem Gesamteinkommen dazu und rutsche in eine höhere Progressionsstufe oder wie ist das?

Wenn ich den Gewinn weg lassen würde habe ich 500€ mehr Erstattung zu Buche stehen.

Außerdem bin ich auch noch verheiratet und mache bei der Steuer die Zusammenveranlagung.

Ich zahle dann also quasi 500€ Steuern nur weil ich mir meinem Kleinunternehmen 2000€ verdient habe? Da lohnt sich ja ein Kleinunternehmen überhaupt nicht.

Ist das wirklich so???
Tom998
Beiträge: 579
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Einkommensteuererklärung

Beitrag von Tom998 »

Wenn ich also 2000€ Gewinn mit meinem Kleinunternehmen gemacht habe kommt das dann zu meinem Gesamteinkommen dazu und rutsche in eine höhere Progressionsstufe oder wie ist das?
Ja.
Ich zahle dann also quasi 500€ Steuern nur weil ich mir meinem Kleinunternehmen 2000€ verdient habe? Da lohnt sich ja ein Kleinunternehmen überhaupt nicht.
Ansichtssache. Welchen sachlichen Grund sollte es geben, Gewinne von 2.000 nicht zu besteuern? Oder 5.000? Oder 10.000? Der Begriff "Kleinunternehmer" stammt aus dem Umsatzsteuerrecht.
Ist das wirklich so???
Ja.
JanniSip
Beiträge: 4
Registriert: 27. Apr 2024, 06:07

Re: Einkommensteuererklärung

Beitrag von JanniSip »

Beispiel 1:

Das Einkommen beträgt 12.000 Euro. Bei 12.000 Euro Gewinn muss der Kleinunternehmen laut Einkommensteuer-Grundtabelle 366 Euro Steuern zahlen. Die Steuerbelastung beträgt also rund 3,05 % seines Einkommens. Hinzu kommt eine eventuelle Kirchensteuer von etwa 9 % und somit einen Betrag von 32,94 Euro. Der Solidaritätszuschlag entfällt. Demnach ergibt sich eine steuerliche Belastung von insgesamt 398,94 Euro beziehungsweise 3,32 % seines Einkommens.


Da müsste es doch bei uns um einiges weniger sein. 🤔

Oder wird wahrscheinlich bei ja die 40000€ Einkommen genommen.
Severina
Beiträge: 1294
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Einkommensteuererklärung

Beitrag von Severina »

Die 366 € beziehen sich auf das gesamte zu versteuernde Einkomnen, völlig egal, aus welcher Einkunftsart das stammt. Um diese Steuerlast zu erreichen, dürftest Du insgesamt nicht mehr als 12.000 € Einkünfte haben.

Die 500 € zusätzliche Steuerbelastung, die sich als Differenz nach Eingabe des Gewinns ergeben haben, beziehen sich ebenfalls auf das gesamte zu versteuernde Einkommen - Ihr kommt in der Progression höher, damit werden auch die anderen Einkünfte - aus nichtselbständiger Arbeit z.B. - höher besteuert.

Und auch von mir noch mal: die Kleinunternehmerregelung, die Du gewählt hast, hat ausschließlich mit der Umsatzsteuer zu tun, denn sie ist in § 19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt - es gibt da keine Verbindung zur Einkommensteuer. Hättest Du statt als Gewinn aus Gewerbebetrieb 2.000 € Überschuss aus einer Vermietung erzielt, so hätte das den exakt gleichen Effekt auf die Einkommensteuer gehabt.
reckoner
Beiträge: 1057
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Einkommensteuererklärung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Das Einkommen beträgt 12.000 Euro. Bei 12.000 Euro Gewinn muss der Kleinunternehmen laut Einkommensteuer-Grundtabelle 366 Euro Steuern zahlen. Die Steuerbelastung beträgt also rund 3,05 % seines Einkommens. Hinzu kommt eine eventuelle Kirchensteuer von etwa 9 % und somit einen Betrag von 32,94 Euro. Der Solidaritätszuschlag entfällt. Demnach ergibt sich eine steuerliche Belastung von insgesamt 398,94 Euro beziehungsweise 3,32 % seines Einkommens.
Das ist eine Milchmädchenrechnung par excellence.
Du darfst natürlich nicht nur Teile berücksichtigen, sondern immer das gesamte Einkommen; den Grundfreibetrag gibt es nur einmal.
Ich zahle dann also quasi 500€ Steuern nur weil ich mir meinem Kleinunternehmen 2000€ verdient habe? Da lohnt sich ja ein Kleinunternehmen überhaupt nicht.
Ein (Grenz)Steuersatz von 25% ist doch sehr niedrig, was stört dich daran? Deine Konkurrenten zahlen doch wahrscheinlich deutlich mehr Steuern (eher 35%, dazu dann Umsatzsteuer).

Und warum rechnet es sich nicht? Du machst doch sogar Gewinn.
Was sich beispielsweise nicht rechnet ist, wenn man zu Einkaufspreisen auch wieder verkauft - dann hat man aber auch keinen Gewinn, und folglich keine Steuern.

EDIT
Noch eine Anmerkung: Wenn du wirklich klein wärst, und zwar unter 410 Euro Gewinn im Jahr, dann wäre es komplett steuerfrei (vorausgesetzt, es gibt nicht noch andere Einkünfte die in diesen Topf gehören); bis 810 Euro gibt es eine Gleitzone mit geringeren Steuern.

Stefan
JanniSip
Beiträge: 4
Registriert: 27. Apr 2024, 06:07

Re: Einkommensteuererklärung

Beitrag von JanniSip »

Na dann wird's wohl so sein....


Vielen lieben Dank euch allen
Antworten