Spekulationssteuer trotz Nachlassverwaltung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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TeuerSteuer
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Spekulationssteuer trotz Nachlassverwaltung?

Beitrag von TeuerSteuer »

Hallo zusammen, der Grund meines Erscheinens ist ein für mich großes Problem, wo sogar der Steuerberater nur vage andeutet, was da möglich wäre. Vielleicht kann mir ja hier wer helfen. Und zwar:

Mein Problem ist eine verkaufte Erbschaft.

Ich fasse das Problem zusammen: Die geerbte Immobilie (eine Eigentumswohnung) ist vor Beendung der Zehnjahresfrist verkauft worden, jedoch wohnte der Erblasser vollständig über 8 Jahre bis hin zu seinem Tod in seiner Wohnung. Also vollständige Eigennutzung. Das Problem ist, dass der Erblasser Ende Juni 2021 verstarb, jedoch keine direkten Erben hatte. Deshalb wurde vom Nachlassgericht ein Nachlasspfleger beauftragt, die Erben zu suchen und sich um die Wohnung zu kümmern.

Konkret war das der Zeitraum vom:
22. Juni 2021 † bis zum 25.10.2022 / Erbe wird offiziell angetreten / Offizielle Übergabe aller Dokumente + Schlüssel Immobilie

In der Steuererklärung (Anlage SO) gibt es den Punkt, der abfragt, ob die Immobilie die volle Zeit zu Wohnzwecken genutzt wurde.

Die Wohnung (nicht vermietet o.ä) wurde faktisch vom Juni 21 bis Oktober 22 durch den Nachlasspfleger verwaltet. Also ca. 1,5 Jahre, welche die Wohnung physisch nicht zu Wohnzwecken genutzt wurde.
Und hier ist genau der springende Punkt. Zählen die 1,5 Jahre der Nachlassverwaltung als "Zu Wohnzwecken genutzt"?

Oder muss ich hier ohne eigenes Verschulden (Der Nachlasspfleger verbat mir jedwede Interaktion bis Erbantritt.) Spekulationssteuer zahlen?
Es ist wichtig zu klären, ob diese Verwaltungszeit als Nutzung zu Wohnzwecken gilt oder nicht.

Nochmal in Kurzform. Erblasser verstirbt ohne direkte Erben und das Nachlassgericht schaltet einen Nachlasspfleger ein, der die Wohnung verwaltet (er lässt sie leerräumen, weil der Erblasser erst nach Tagen tot in seiner Wohnung gefunden wurde), die Erbensuche (wir sind am ende eine zweiköpfige Erbgemeinschaft) dauert bis zum Abschluss 1,5 Jahre. In dieser Zeit wurde uns JEDE Interaktion untersagt. Wir durften nicht in die Wohnung und sie auch nicht zum Verkauf einstellen). Als wir das Erbe offiziell antraten, stellten wir einen Tag später die Wohnung direkt zum Verkauf.

Runtergebrochene Frage: Zählen die 1,5 Jahre als "Zu Wohnzwecken genutzt"? Fragt man die KI hat man zig Antworten, aber keine finale.

Ich bedanke mich im Vorfeld für eure Mühe, sich mit diesem Problem zu befassen.

Gruß Jochen
taxpert
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Re: Spekulationssteuer trotz Nachlassverwaltung?

Beitrag von taxpert »

TeuerSteuer hat geschrieben: 24. Apr 2024, 23:33 Runtergebrochene Frage: Zählen die 1,5 Jahre als "Zu Wohnzwecken genutzt"?
Das lässt sich mit einem eindeutigen JEIN beantworten!

Die Zeiten der Nichtnutzung gehören grundsätzlich NICHT zur "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken". Nur in sehr eingeschränkten Sachverhalten wird die Zeit der Nichtnutzung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken zugerechnet.
BMF-Schreiben vom 05.10.2000, Rz.: 25 hat geschrieben: Ein Leerstand vor Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist unschädlich, wenn er mit der beabsichtigten Nutzung des Wirtschaftsguts zu eigenen Wohnzwecken in Zusammenhang steht. Dies gilt auch für einen Leerstand zwischen Beendigung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und Veräußerung des Gebäudes, wenn der Steuerpflichtige die Veräußerungsabsicht nachweist;
TeuerSteuer hat geschrieben: 24. Apr 2024, 23:33 Als wir das Erbe offiziell antraten, stellten wir einen Tag später die Wohnung direkt zum Verkauf.
Das ist ein relativ starkes Indiz, dass diese Verkaufsabsicht vorlag. Das ein Verkauf rein rechtlich nicht möglich war, ist klar und lässt sich sicherlich auch durch entsprechende Kommunikation mit dem Nachlasspfleger belegen. Wenn sich in dieser Kommunikation auch noch Hinweise auf die Verkaufsabsicht finden, um so besser!

Ob das ganze letztendlich auch vom FA, dem FG oder dem BFH so ausreicht, kann niemand voraus sehen, denn nicht umsonst heißt es "Vor Gericht und auf hoher See liegen wir alle in Gottes Hand!".

taxpert
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TeuerSteuer
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Re: Spekulationssteuer trotz Nachlassverwaltung?

Beitrag von TeuerSteuer »

Vielen Dank für die Hilfe, jedoch sehe auch ich wenig Chancen, dass das ohne Probleme durchgewunken wird.

Das Einzige was ich bislang gefunden habe ist dies hier.

Ich mache Copy & Paste:



Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Leerstandsverwaltung bei Todesfall (Az. IX R 40/04)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 22. September 2004 (Az. IX R 40/04) entschieden, dass Zeiten einer Leerstandsverwaltung aufgrund von Todesfall oder unfreiwilligem Wohnungsleerstand keine spekulative Veräußerung im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellen.
Sachverhalt:

Im vorliegenden Fall war der Erblasser im Dezember 2001 verstorben und die Erbengemeinschaft hatte die im Eigentum des Erblassers stehende Wohnung im Mai 2003 veräußert. Die Wohnung stand vom Todestag des Erblassers bis zur Veräußerung leer, da die Erbengemeinschaft zunächst die Erbauseinandersetzung durchführen musste.
Entscheidung des BFH:

"Der BFH stellte fest, dass die Leerstandsverwaltung aufgrund des Todesfalls des Erblassers aus objektiven Gründen erfolgte und die Erbengemeinschaft keinen Einfluss auf die Leerstandszeit hatte. Infolgedessen könne die Leerstandszeit nicht als Spekulationszeitraum gewertet werden.
Begründung:

Der BFH begründete seine Entscheidung damit, dass der Begriff der "Spekulation" auf eine veranlasste Veräußerung hindeute, bei der der Steuerpflichtige die Absicht verfolgt, durch den kurzfristigen An- und Verkauf eines Wirtschaftsgutes einen Gewinn zu erzielen. Im Fall der Leerstandsverwaltung aufgrund von Todesfall fehle es jedoch an dieser Veranlassungsabsicht. Die Erbengemeinschaft sei vielmehr gezwungen gewesen, die Wohnung zu veräußern, um die Erbauseinandersetzung durchführen zu können.

Auswirkungen des Urteils:
Das Urteil des BFH hat weitreichende Auswirkungen auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei geerbten Immobilien. Es bedeutet, dass Erbengemeinschaften, die eine im Eigentum des Erblassers stehende Wohnung aufgrund von Todesfall veräußern, die Wohnung steuerfrei veräußern können, selbst wenn die Wohnung zwischen Todesfall und Veräußerung leer stand."
taxpert
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Re: Spekulationssteuer trotz Nachlassverwaltung?

Beitrag von taxpert »

Kannst Du mal die Fundstelle nennen, denn weder unter dem AZ noch unter dem Datum finde ich ein entsprechendes Urteil.

taxpert
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TeuerSteuer
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Re: Spekulationssteuer trotz Nachlassverwaltung?

Beitrag von TeuerSteuer »

Das war über Gemini:

Spezifiziere ich die Frage nach Quelle und konkretem Fall spuckt Gemini das aus:




Konkreter Fall:

Im vorliegenden Fall war der Erblasser Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, das nach seinem Tod vermietet wurde. Die Erben des Erblassers ließen das Haus renovieren und suchten nach neuen Mietern. In der Zeit zwischen dem Tod des Erblassers und der Neuvermietung stand das Haus leer. Die Erben machten die Kosten für die Leerstandsverwaltung als Werbungskosten bei ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab, da es sich bei der Leerstandsverwaltung um eine spekulative Veräußerung im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG handele.

Entscheidung des BFH:

Der BFH gab den Erben des Erblassers Recht. Der BFH stellte fest, dass die Leerstandsverwaltung keine spekulative Veräußerung darstellt, da die Erben das Haus nicht veräußern wollten, sondern lediglich neue Mieter suchten. Die Kosten für die Leerstandsverwaltung waren daher Werbungskosten i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG.

Bedeutung des Urteils:

Das Urteil des BFH ist für alle Eigentümer von Immobilien relevant, die nach dem Tod des Erblassers vermietet werden. Die Entscheidung des BFH bedeutet, dass die Kosten für die Leerstandsverwaltung als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können, wenn die Immobilie nicht veräußert werden soll.

Hinweis:

Es ist zu beachten, dass die obigen Ausführungen lediglich eine allgemeine Darstellung des Urteils des BFH darstellen und keine Rechtsberatung ersetzen können.
TeuerSteuer
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Re: Spekulationssteuer trotz Nachlassverwaltung?

Beitrag von TeuerSteuer »

Ich halte die Hilfe von KI´s für nicht zielführend. Aber sie geben im groben schon eine Richtung vor.
Tom998
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Re: Spekulationssteuer trotz Nachlassverwaltung?

Beitrag von Tom998 »

Ich halte die Hilfe von KI´s für nicht zielführend. Aber sie geben im groben schon eine Richtung vor.
Hier produziert die KI leider nur Müll. Ein Verfahren IX R 40/04 gab es zwar tatsächlich (Urteil vom 15.02.2005), es betraf aber die Jahre 1995-1998 in einer ganz anderen Rechtsfrage.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 22. September 2004 (Az. IX R 40/04)...
Das würde bedeuten, dass ein Verfahren zur Einkommensteuer 2003 (Sachverhalt!) im Jahr 2004 sowohl von der Rechtsbehelfsstelle des FA, anschließend vom FG und dann noch vom BFH verhandelt und entschieden wurde. Das nimmt im realen Leben mehrere Jahre in Anspruch. Das Urteil existiert nicht, die KI phantasiert.
TeuerSteuer
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Re: Spekulationssteuer trotz Nachlassverwaltung?

Beitrag von TeuerSteuer »

Zumindest las es sich schön :)

Die KI sollte Drehbücher schreiben.
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