Hallo,
ich bin beim FA ab 2024 angemeldet als Umsatzsteuerpflichtig. Vorher als Kleinunternehmer tätig.
In Anfang 2024 unterrichtet mich das FA das ich für 2023 nicht mehr als Kleinunternehmer gelte und entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen vierteljährlich abgeben muss.
(Warum das so ist - Falschinformationen aufgesessen )
Nun weisen alle meine (vielen) Rechnungen aus 2023 keine Umsatzsteuer aus.
Ist es empfehlenswert oder gar notwendig diese neu zu erstellen bzw. zu ändern?
Danke und Grüße
Erst Kleinunternehmer dann nicht mehr: Einnahmerechnungen neu generieren?
Re: Erst Kleinunternehmer dann nicht mehr: Einnahmerechnungen neu generieren?
Kommt drauf an, ob die Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind oder nicht.
Sind sie es, werden Sie Dir die USt nachzahlen, da sie sie ja erstattet
bekommen. Sind sie es nicht, musst Du die USt aus dem Rechnungsbetrag
herausrechnen, es sei denn, jemand wäre freiwillig bereit, nachzuzahlen.
Sind sie es, werden Sie Dir die USt nachzahlen, da sie sie ja erstattet
bekommen. Sind sie es nicht, musst Du die USt aus dem Rechnungsbetrag
herausrechnen, es sei denn, jemand wäre freiwillig bereit, nachzuzahlen.
Re: Erst Kleinunternehmer dann nicht mehr: Einnahmerechnungen neu generieren?
Danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich in meinem Programm die Rechnung über einen Stornobeleg storniere und dann eine neue erstelle ist der Gesamtbetrag der gleiche nur die Mwst ist dann extra aufgeführt.
Nachzahlungsforderungen hab ich nicht vor. Der Aufwand wäre zu groß.
Da ich in 2023 eher in Lageraufbau investiert habe als in Gewinn wirds unterm Strich auch nicht so drastisch
Liebe Grüße
Wenn ich in meinem Programm die Rechnung über einen Stornobeleg storniere und dann eine neue erstelle ist der Gesamtbetrag der gleiche nur die Mwst ist dann extra aufgeführt.
Nachzahlungsforderungen hab ich nicht vor. Der Aufwand wäre zu groß.
Da ich in 2023 eher in Lageraufbau investiert habe als in Gewinn wirds unterm Strich auch nicht so drastisch
Liebe Grüße