Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Blum0r
Beiträge: 3
Registriert: 22. Apr 2024, 20:05

Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung

Beitrag von Blum0r »

Hallo zusammen,

ich habe ein Angebot von einem bekannten, der eine Firma hat.



Ich soll ihm 10.000 Euro überweisen, und ein knappes Jahr später würde er mir ca. 50.000 Euro zurück überweisen.

Vom Vertrauen abgesehen bin ich etwas eingeschüchtert, wie schnell man als Steuerbetrüger oder Geldwäscher verdächtigt wird.



Ist dieses Vorhaben möglich?

Falls ja, was benötige ich alles an Verträgen, Quittungen... und was müsste ich aus Steuersicht alles beachten?

Kann ich einfach eine beliebig hohe Summe auf mein Konto eingezahlt bekommen wenn ich das sauber ans Finanzamt melde?



Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Gruß

Blum0r
reckoner
Beiträge: 1055
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ich soll ihm 10.000 Euro überweisen, und ein knappes Jahr später würde er mir ca. 50.000 Euro zurück überweisen.
Nicht dein Ernst, oder! Allein darüber nachzudenken ist ziemlicher Unsinn.
Selbst wenn nur 15.000 Euro versprochen würden sollten alle Alarmglocken angehen.

Was für ein Geschäft betreibt denn die Firma? Und wie bekannt ist der Bekannte?
Ist dieses Vorhaben möglich?
Klar, warum nicht? Möglich ist fast alles.
Falls ja, was benötige ich alles an Verträgen, Quittungen... und was müsste ich aus Steuersicht alles beachten?
Für den Fall das es funktioniert, du also wirklich die 50.000 zurück bekommst, dürfte das Finanzamt mit der Erklärung der Einkünfte zufrieden sein (ich sag' immer: Verluste muss man belegen, Gewinne werden hingegen durchaus geglaubt).
Die Folgen für den Geschäftspartner sind hingegen bedeutend schlechter (Kontrollmitteilung, daraufhin Betriebsprüfung). Aber wenn auch da allso korrekt läuft ...
Außerdem wäre das nicht dein Problem.

Im Verlustfall dürfte - ähnlich wie etwa bei Schneeballsystemen - nichts absetzbar sein.

Handelt es sich jedoch um irgendetwas Illegales (Drogenhandel, Geldwäsche etc.), dann steht schon gemeinschaftliches Handeln oder Beihilfe im Raum.
Kann ich einfach eine beliebig hohe Summe auf mein Konto eingezahlt bekommen wenn ich das sauber ans Finanzamt melde?
Was meinst du mit "eingezahlt bekommen"? Da du das bewusst so formulierst kann es ja eigentlich keine Überweisung sein (???).

(Inländische) Überweisungen sind aber in der Regel problemlos, Bareinzahlungen würden in dieser Größenordnung jedoch ziemlich sicher gemeldet. Sofern das Geschäft aber glaubhaft ist geht auch das (z.B. kann der Betreiber eines Einzelhandelsgeschäft oder ein Restaurantbesitzer auch immer wieder größere Summen Bargeld zur Bank bringen - sofern das zu seinen Büchern und zu seiner Ware passt ist das kein Problem).

Stefan
Blum0r
Beiträge: 3
Registriert: 22. Apr 2024, 20:05

Re: Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung

Beitrag von Blum0r »

Hi,

besten Dank für deine Antworten.

Mit der hohen Summe meinte ich tatsächlich Überweisungen. Ich habe das mit dem Bargeld gelesen und ich bin da auch etwas verunsichert da wir vor einigen Jahren ein Haus gekauft haben und alles an ersparten Geld von Hochzeit, Geburtstagen, Kindergeburt... auf die Bank eingezahlt haben und über den 10K gelegen haben. Das wussten wir schlichtweg einfach nicht. Daraufhin hatte die Bank uns richtig Angst gemacht bzgl. Geldwäsche usw.
Da fühlt man sich erst mal wie ein krimineller.

Deswegen die Frage ob bei Überweisungen alles im grünen Bereich ist wenn man Versteuert.

Also z.B. ein Fremder auf der Straße will mit 1 Mio Euro schenken und ich melde diese 1 Mio auch dem Finanzamt und versteuere alles. Das wäre dann fein für mich und ich könnte die 200K Euro die vermutlich noch bleiben nach Steuerabzug ohne schlechtes Gewissen behalten? :-)
reckoner
Beiträge: 1055
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ich habe das mit dem Bargeld gelesen und ich bin da auch etwas verunsichert da wir vor einigen Jahren ein Haus gekauft haben und alles an ersparten Geld von Hochzeit, Geburtstagen, Kindergeburt... auf die Bank eingezahlt haben und über den 10K gelegen haben. Das wussten wir schlichtweg einfach nicht. Daraufhin hatte die Bank uns richtig Angst gemacht bzgl. Geldwäsche usw.
Warum macht dir das Angst? Solange man glaubhaft machen kann woher das Geld stammt passiert da nichts.
Deswegen die Frage ob bei Überweisungen alles im grünen Bereich ist wenn man Versteuert.
Bezüglich Geldwäsche ist es dann erledigt, meiner Erfahrung nach melden die Banken nichts (und ich hab schon deutliche höhere Beträge überwiesen, etwa dieses Jahr zwei mal je 50.000).
Es schadet aber natürlich nicht, im Verwendungszweck anzugeben, wovon/wofür das Geld ist.
Also z.B. ein Fremder auf der Straße will mit 1 Mio Euro schenken und ich melde diese 1 Mio auch dem Finanzamt und versteuere alles. Das wäre dann fein für mich und ich könnte die 200K Euro die vermutlich noch bleiben nach Steuerabzug ohne schlechtes Gewissen behalten? :-)
Ein Fremder dürfte wahrscheinlich nicht reichen, du musst schon Namen nennen. Und es bleiben dann nicht nur 200k, sondern 700k, denn der Steuersatz bei einer Schenkung beträgt in diesem Fall 30% (schenken ist aber was anderes als Geld leihen, passt also nicht zu deiner Eingangsfrage).

Stefan
Blum0r
Beiträge: 3
Registriert: 22. Apr 2024, 20:05

Re: Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung

Beitrag von Blum0r »

Hi,
Ein Fremder dürfte wahrscheinlich nicht reichen, du musst schon Namen nennen. Und es bleiben dann nicht nur 200k, sondern 700k, denn der Steuersatz bei einer Schenkung beträgt in diesem Fall 30% (schenken ist aber was anderes als Geld leihen, passt also nicht zu deiner Eingangsfrage).
Aber zählt das denn nicht als Schenkung?
Wenn ich ihm 10K leihe und er mir 50K zurück überweist fallen für 30K (50k-20k Freibetrag) eine Schenkungssteuer an?
Tom998
Beiträge: 575
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung

Beitrag von Tom998 »

Ein "Investment" (was immer man persönlich darunter versteht) ist keine Schenkung im Sinne einer freigiebigen Zuwendung. Bei dem Sachverhalt
Ich soll ihm 10.000 Euro überweisen, und ein knappes Jahr später würde er mir ca. 50.000 Euro zurück überweisen.
würde ich persönlich aber nicht damit rechnen, den Bekannten oder das Geld jemals wieder zu sehen. Wie das Ganze im (unwahrscheinlichen) Erfolgsfalle steuerlich zu würdigen ist, kann man mangels brauchbarer Sachverhaltsbeschreibung nicht beantworten.
reckoner
Beiträge: 1055
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Investment an einen bekannten und Gewinnbeteiligung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Aber zählt das denn nicht als Schenkung?
Wenn ich ihm 10K leihe und er mir 50K zurück überweist fallen für 30K (50k-20k Freibetrag) eine Schenkungssteuer an?
Natürlich nicht. Eine Schenkung ist grundsätzlich ohne Gegenleistung, und das ist bei einem Rückzahlungsversprechen ja gerade nicht der Fall.
Und selbst wenn du ihm 10.000 ohne Zinsen leihst, und er diese später auch zurückzahlt und nochmal 10.000 oben drauf schenkt wäre das keine Schenkung im steuerlichen Sinne. [nur um schon mal eine mögliche Idee vorweg zu beantworten]

Steuerpflichtig wären die kompletten 40.000 Euro Gewinn. Und zwar vermutlich als ganz normales Einkommen, eventuell auch als Kapitalerträge (dann nur 25% Abgeltungsteuer plus Soli und ggf. Kirche).

Stefan
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