Steuerklärung und Marktforschungs-Incentives

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Hundoggo
Beiträge: 1
Registriert: 22. Apr 2024, 16:48

Steuerklärung und Marktforschungs-Incentives

Beitrag von Hundoggo »

Ein freundliches Hallo in die Runde,

Meine Situation: Ich bin hauptberuflich angestellt und mache seit ein paar Jahren Marktforschung. Ganz lange im Rahmen von Kleckerbeträgen, doch seit vergangenem Jahr hat letzteres deutlich an Fahrt aufgenommen; soll heißen, dass ich insgesamt im vergangenen Jahr ca. 900€-1000€ an Incentives erhalten habe (leider habe ich erst im vergangenen Sommer begonnen, die Einkünfte zu dokumentieren, sodass die erste Jahreshälfte fehlt und der Betrag somit geschätzt ist).
In diesem Jahr habe ich bis zum heutigen Tag bereits rund 900€ an Incentives erhalten.

Ich plane, auch zukünftig an Marktforschungen teilzunehmen, allerdings ist die Höhe der vorraussichtlichen Incentives natürlich nicht absehbar, aber grundsätzlich ist ein Betrag um die 1000€ realistisch (ggf. auch mehr, allerdings sticht dieses Jahr deutlich heraus).

Weiß jemand Rat, wie ich nun am besten vorgehe? Ich hätte zunächst die Einkommensteuerklärung für vergangenes Jahr gemacht und die Incentives unter sonstigem Einkommen angegeben. Für dieses Jahr hätte ich rückwirkend ein Kleingewerbe angemeldet; soweit haben mich meine Internetrecherchen gebracht.
Da ich zugegebenermaßen überfordert bin, wollte ich mal das Kollektiv um Rat fragen.

Vielen Dank für eure Unterstützung!
reckoner
Beiträge: 1055
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerklärung und Marktforschungs-Incentives

Beitrag von reckoner »

Hallo,

bist du nun gewerblich tätig, oder nicht?
Was sind das für Marktforschungen? Wirst du gefragt, oder fragst du andere (ala Interviews)?
Ich hätte zunächst die Einkommensteuerklärung für vergangenes Jahr gemacht und die Incentives unter sonstigem Einkommen angegeben.
Bei Meinungsumfragen wie ich sie kenne (gfk, YouGov etc., aber auch Amazon Produkttester u.s.w.) ist das auch korrekt.
Für dieses Jahr hätte ich rückwirkend ein Kleingewerbe angemeldet; soweit haben mich meine Internetrecherchen gebracht.
Für das Finanzamt ist es praktisch egal, solange es versteuert wird.

Stefan
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