Verkauf digitale Produkte auf Gumroad als Freiberufler

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Knuspi
Beiträge: 1
Registriert: 22. Apr 2024, 11:14

Verkauf digitale Produkte auf Gumroad als Freiberufler

Beitrag von Knuspi »

Hallo liebes Forum,

ich hab zwei Fragen die mir gerade auf den Nägeln brennen :)

Ich bin freiberuflicher Motion Designer, ich arbeite im Bereich 2D und 3D Animation und Grafikdesign.
Ich bin bei der KSK versichert, Ist-versteuert, mache EÜR, mein Einkommen schwankt zwischen 40 und 65.000 im Jahr
Bisher hab ich mich mit der Software lexoffice um meine Steuern/Steuererklärung selbst gekümmert, ich habe nur Kunden im Inland, schreibe 10-15 Rechnungen im Jahr und habe überschaubare Ausgaben.

Ich arbeite hauptsächlich mit einer Software namens Adobe After Effects. Um meine Arbeit zu beschleunigen, programmiere und gestalte ich gelegentlich Erweiterungen, Plugins und Scripte für After Effects.

- Ich habe letztes Jahr damit angefangen die Plugins auf der Plattform Gumroad für ein paar Euro zu verkaufen. Ich habe damit ca. 100€ verdient. Jetzt möchte ich allerdings nicht, dass meine freiberufliche Arbeit und auch z.B. die Mitgliedschaft bei der KSK dadurch gefährdet wird und ich ein Gewerbe anmelden muss. Falls das so wäre würde ich die Plugins eher verschenken. Greift hier das Thema "Liebhaberei" oder gibt es einen Maximalbetrag für solche Einkünfte wenn sie im "gleichen Arbeitsumfeld" stattfinden?

- Gumroad zahlt direkt Provision auf mein Paypalkonto und führt die UmSt. selbst ab. Ich buche die Einnahme ohne Umsatzsteuer als "sonstige Einnahme" mit dem Auszahlungsbescheid von Gumroad und Paypal-Kontoauszug als Beleg. Muss ich Gumroad zusätzlich eine Nettorechnung schreiben? Wie müsste diese aussehen? (Gumroad hat seinen Sitz in den USA)

Viele Grüße und Danke!
MadMorra
Beiträge: 9
Registriert: 27. Apr 2024, 14:45

Re: Verkauf digitale Produkte auf Gumroad als Freiberufler

Beitrag von MadMorra »

Ich bin selbst Freiberufler und Mitglied der KSK. Zunächst einmal hängt die Mitgliedschaft der KSK nicht davon ab ob du gewerbetreibend oder freiberuflich bist. Im Normalfall hilft es dir nur bei der Argumentation wenn du Freiberufler bist. Davon abgesehen bestimmt deine Haupttätigkeit, mit der du den Großteil deiner Einnahmen erzielst über deinen Status bei der KSK. Du darfst deshalb trotzdem nicht-artverwandte Einkünfte haben, wie z.B den Verkauf von Plugins.

Bezüglich deiner zweiten Frage. Ich habe eine ähnliche Situation, allerdings habe ich da selbst noch offene Fragen. Soweit ich weiß verhält es sich so, dass zunächst einmal Gumroad den Verkauf abwickelt. Das bedeutet Gumroad macht umsatzsteuerpflichtige Einnahmen und muss diese entsprechend abführen. Du erhältst dann nur die entsprechenden Royalties, oder Provision wie du es nennst. Diese Beträge sind zwar Einkommensteuerpflichtig, aber bereits um die Umsatzsteuer bereinigt.

Allerdings ist auch für mich noch fraglich ob man diese Beträge nun als umsatzsteuerpflichtige oder umsatzsteuerfreie Einnahmen verbuchen würde. Eines ist allerdings klar: Du musst bei solch einer Transaktion keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen sondern Gumroad, demnach halte ich es für wahrscheinlich, dass du es so wie du es gemacht hast, richtig gemacht hast.
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