Abgeltungssteuer und Freibetrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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labelsound
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Registriert: 19. Apr 2024, 07:10

Abgeltungssteuer und Freibetrag

Beitrag von labelsound »

Hallo zusammen,

seit Jahren beschäftige ich mich selbst mit der Einkommenssteuererklärung, da die möglichen Absetzungen überschaubar sind. Nun ist mir jedoch für das Jahr 2023 etwas aufgefallen, wobei ich etwas Unterstützung benötige und ich würde mich sehr freuen, wenn ich diese hier erhalten könnte.

Konkret geht es um die Freibeträge der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Im Jahr 2023 hatte ich verschiedene Geldanlagen in Form von Tages- und Festgeld bei verschiedenen Banken. Bei den Banken wurden Freistellungsaufträge gestellt. Bei einer Bank (A) war der Freistellungsauftrag zu niedrig angesetzt und wurde erhöht. Die Bank (A) hatte diese Erhöhung jedoch nicht berücksichtigt und es wurde der Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank (B) erhöht. Zum Jahresende war der Sparerpauschbetrag über alle Banken hinweg mit 2000 € (gemeinsam veranlagt) ausgeschöpft. Nun, in 2024, mache ich mich also an die Erklärung und stelle fest, dass Bank (A) die Änderung am Freistellungsauftrag doch nachträglich durchgeführt hat und mir bereits einbehaltene Steuern gutgeschrieben wurden.. Die erteilten Freistellungsaufträge lagen nun also insgesamt bei 2400 €.

In der Steuererklärung (über Steuersparerklärung) wurden die 400 € in der Anlage KAP unter sonstige Kapitalerträge erfasst. Gestern erhielt ich den Bescheid. Dort steht nun unter dem Punkt „Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)“ Kapitalerträge 400 €, abzüglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag 400 €. Wie kann das sein? Habe ich es in der Erklärung falsch erfasst?

Für eine Aufklärung, sofern es mit meinen gemachten Angaben möglich ist, bin ich sehr dankbar.

Vielen Dank.

Jens
reckoner
Beiträge: 1055
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Abgeltungssteuer und Freibetrag

Beitrag von reckoner »

Hallo,

das wirst du korrigieren müssen. Denn das Finanzamt bekommt eine automatische Meldung über die freigestellten Kapitalerträge, und dann fliegt es auf.
In der Steuererklärung (über Steuersparerklärung) wurden die 400 € in der Anlage KAP unter sonstige Kapitalerträge erfasst.
Das ist unverständlich.
Grundsätzlich musst du Banken komplett erklären, nur einzelne Punkte funktionieren nicht. Und für den Fall von zu hohen Freistellungsaufträgen rate ich dazu, ALLE Kapitalerträge/ALLE Banken zu erklären.

Was hast du denn für Zeile 17 eingetragen?

Stefan
labelsound
Beiträge: 3
Registriert: 19. Apr 2024, 07:10

Re: Abgeltungssteuer und Freibetrag

Beitrag von labelsound »

Hallo Stefan,

zunächst vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mir jetzt alle Steuerbescheide der Banken angeschaut und die Daten unter Angaben zur "Anlage KAP" bei Steuerbescheinigungen korrekt hinterlegt, d.h. Höhe des Kapitalertrags und die Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags bzw. wenn dieser nicht in Anspruch genommen wurde die Kapitalerstragssteuer und Solizuschlag. Zeile 7 im Formular ist jetzt gefüllt, wie auch Zeile 16 mit 2114 €, also 114 € darüber. Zeile 17 ist leer.

Kann ich jetzt einfach in Einspruch gehen und die korrigierte Erklärung nochmal abgeben oder gibt es hier etwas zu beachten? Sehr wahrscheinlich, ja. :?

Danke.

Jens
reckoner
Beiträge: 1055
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Abgeltungssteuer und Freibetrag

Beitrag von reckoner »

Hallo,

es waren also gar nicht 400 Euro, sondern nur 114 Euro zu viel.
Dann hast du es etwas falsch verstanden. Die Freistellungsaufträge interessieren in der Steuererklärung nämlich überhaupt nicht, eintragen muss man nur die freigestellten Kapitalerträge (und das ist nicht unbedingt das Gleiche). Aber egal, die Erklärung ist erledigt, daran kannst du nichts mehr ändern.

Ich würde formlos einen Antrag auf Änderung stellen. Und dabei angeben, dass mir bei der Erklärung der Kapitalerträge ein Fehler unterlaufen ist. Und dann einfach alle Steuerbescheinigungen beilegen und zusichern, dass es keine weiteren Kapitalerträge gab (diese Zusicherung wäre mit einer Null in Zeile 17 gleichzusetzen).

Stefan
labelsound
Beiträge: 3
Registriert: 19. Apr 2024, 07:10

Re: Abgeltungssteuer und Freibetrag

Beitrag von labelsound »

Vielen Dank für Deine hilfreichen Antworten.
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