Deckt die NV Bescheinigung privates Veräußerungsgeschäft ab ?
Deckt die NV Bescheinigung privates Veräußerungsgeschäft ab ?
Hallo,
ich habe dazu im Internet nichts gefunden, deswegen frage ich jetzt einfach mal hiernach.
Deckt die NV Bescheinigung privates Veräußerungsgeschäft ab, wie z.B. Verkäufe auf Ebay, die ja nun ab 2000 € dem Finanzamt gemeldet werden. Diese Grenze überschreite ich dieses Jahr definitiv, ja ich weiß, man wird nicht direkt vom Finanzamt als gewerblich eingestuft, trotzdem will ich auf Nummer sicher gehen. Danke für jegliche Hilfe
ich habe dazu im Internet nichts gefunden, deswegen frage ich jetzt einfach mal hiernach.
Deckt die NV Bescheinigung privates Veräußerungsgeschäft ab, wie z.B. Verkäufe auf Ebay, die ja nun ab 2000 € dem Finanzamt gemeldet werden. Diese Grenze überschreite ich dieses Jahr definitiv, ja ich weiß, man wird nicht direkt vom Finanzamt als gewerblich eingestuft, trotzdem will ich auf Nummer sicher gehen. Danke für jegliche Hilfe
Re: Deckt die NV Bescheinigung privates Veräußerungsgeschäft ab ?
Mmn nein - die NV-Bescheinigung reicht man bei der Bank ein, damit diese keine Kapitalertragsteuer einbehält, die Bank hat mit privaten Veräußerungsgeschäften nix zu tun.
Re: Deckt die NV Bescheinigung privates Veräußerungsgeschäft ab ?
Hallo,
Hast du ein paar wertvolle Gegenstände verkauft (ein einziges Auto würde ja oft schon reichen), oder hunderte Kleinigkeiten? Wenn es aber nicht gewerblich ist dann lässt sich das doch ziemlich einfach nachweisen, bzw. sollte es sogar bereits aus den Angeboten ableitbar sein.
Die Grenzen sind leider ziemlich willkürlich gesetzt, vermutlich von Personen die gar nicht richtig wissen was sie da tun.
Stefan
Ganz eindeutig nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.Deckt die NV Bescheinigung privates Veräußerungsgeschäft ab, ...
Und wie kommt es dazu?Diese Grenze überschreite ich dieses Jahr definitiv, ...
Hast du ein paar wertvolle Gegenstände verkauft (ein einziges Auto würde ja oft schon reichen), oder hunderte Kleinigkeiten? Wenn es aber nicht gewerblich ist dann lässt sich das doch ziemlich einfach nachweisen, bzw. sollte es sogar bereits aus den Angeboten ableitbar sein.
Die Grenzen sind leider ziemlich willkürlich gesetzt, vermutlich von Personen die gar nicht richtig wissen was sie da tun.
Stefan
Re: Deckt die NV Bescheinigung privates Veräußerungsgeschäft ab ?
Hallo,
ich verkaufe einfach generell viel älteres Zeug von mir, was ich nicht mehr benötige, aber auch ab und zu ein wenig Lego, bringt mich der Grenze natürlich deutlich schneller näher. Damit bin ich jetzt schon bei fast an der Grenze von 2000 €. Ich habe aber vorhin gelesen, dass sobald man die 600 € Grenze für private Veräußerungsgeschäften übertrifft, es einfach wie "normales" Einkommen gewertet wird und da ich unter dem Grundfreibetrag liege, sollten keine Steuern anfallen.
Linus
ich verkaufe einfach generell viel älteres Zeug von mir, was ich nicht mehr benötige, aber auch ab und zu ein wenig Lego, bringt mich der Grenze natürlich deutlich schneller näher. Damit bin ich jetzt schon bei fast an der Grenze von 2000 €. Ich habe aber vorhin gelesen, dass sobald man die 600 € Grenze für private Veräußerungsgeschäften übertrifft, es einfach wie "normales" Einkommen gewertet wird und da ich unter dem Grundfreibetrag liege, sollten keine Steuern anfallen.
Linus
Re: Deckt die NV Bescheinigung privates Veräußerungsgeschäft ab ?
Hallo,
Es gibt nur 2 Fälle in denen Ebayverkäufe steuerpflichtig sein können (Einkommensteuer meine ich, Umsatzsteuer ist nochmal ein anderes Thema):
1. Gewerbliches Handeln. Dazu gibt es ein paar Kriterien, insbesondere sind das: Gewinnerzielungsabsicht, Planmäßigkeit, Dauerhaftigkeit, und nach außen gerichtet (wobei nicht unbedingt alle Kriterien vorliegen müssen).
Ist das gegeben, dann ist es ab 410 Euro steuerpflichtig. Die Steuer ist dann aber das geringste Problem.
2. Spekulationsgeschäfte (z.B. Sammelgegenstände - Gegenstände des täglichen Bedarfs sind davon aber ausdrücklich ausgenommen, z.B. Autos).
Die wären bei mehr als 600 Euro Gesamtgewinn steuerpflichtig, und es zählen nur die Verkäufe mit einer Haltedauer von weniger als einem Jahr.
Mit der seit 2023 geltenden Meldepflicht hat das alles aber nur am Rande zu tun. Die Rechtslage hat sich für Verkäufer nämlich dadurch gar nicht geändert, allenfalls könnte es jetzt schneller oder überhaupt auffliegen.
Stefan
Nein, das ist so pauschal nicht richtig. Die Grenze von 600 Euro gilt für Spekulationsgeschäfte, das ist durchaus etwas anderes als private Verkäufe. Außerdem gibt es dabei auch eine Frist, alles was man länger als ein Jahr bessen hat ist steuerfrei, selbst wenn von vornherein nur auf eine Wertsteigerung gesetzt wurde (sprich: spekuliert).Ich habe aber vorhin gelesen, dass sobald man die 600 € Grenze für private Veräußerungsgeschäften übertrifft, es einfach wie "normales" Einkommen gewertet wird
Es gibt nur 2 Fälle in denen Ebayverkäufe steuerpflichtig sein können (Einkommensteuer meine ich, Umsatzsteuer ist nochmal ein anderes Thema):
1. Gewerbliches Handeln. Dazu gibt es ein paar Kriterien, insbesondere sind das: Gewinnerzielungsabsicht, Planmäßigkeit, Dauerhaftigkeit, und nach außen gerichtet (wobei nicht unbedingt alle Kriterien vorliegen müssen).
Ist das gegeben, dann ist es ab 410 Euro steuerpflichtig. Die Steuer ist dann aber das geringste Problem.
2. Spekulationsgeschäfte (z.B. Sammelgegenstände - Gegenstände des täglichen Bedarfs sind davon aber ausdrücklich ausgenommen, z.B. Autos).
Die wären bei mehr als 600 Euro Gesamtgewinn steuerpflichtig, und es zählen nur die Verkäufe mit einer Haltedauer von weniger als einem Jahr.
Mit der seit 2023 geltenden Meldepflicht hat das alles aber nur am Rande zu tun. Die Rechtslage hat sich für Verkäufer nämlich dadurch gar nicht geändert, allenfalls könnte es jetzt schneller oder überhaupt auffliegen.
Korrekt. Und zwar auch bei wirklich gewerblichem Handel.... und da ich unter dem Grundfreibetrag liege, sollten keine Steuern anfallen.
Stefan
Re: Deckt die NV Bescheinigung privates Veräußerungsgeschäft ab ?
Danke schon mal für deine Antwort.
"Korrekt. Und zwar auch bei wirklich gewerblichem Handel."
Müsste ich trotzdem eine Steuererklärung machen?
Linus
"Korrekt. Und zwar auch bei wirklich gewerblichem Handel."
Müsste ich trotzdem eine Steuererklärung machen?
Linus
Re: Deckt die NV Bescheinigung privates Veräußerungsgeschäft ab ?
Hallo,
Aber wie schon gesagt wäre die Steuer dann das geringste Problem.
Und damit ich nicht nur drumherum rede, nun auch mal ein paar der richtigen Probleme:
- Widerrufsrecht
- Sachmängelhaftung
- Abmahngefahr (wegen der beiden vorherigen Punkte)
- fehlende Gewerbeanmeldung
- Kammerbeiträge
Stefan
Ja, ganz offiziell ist man bei gewerblichen Einkünften erklärungspflichtig.Müsste ich trotzdem eine Steuererklärung machen?
Aber wie schon gesagt wäre die Steuer dann das geringste Problem.
Und damit ich nicht nur drumherum rede, nun auch mal ein paar der richtigen Probleme:
- Widerrufsrecht
- Sachmängelhaftung
- Abmahngefahr (wegen der beiden vorherigen Punkte)
- fehlende Gewerbeanmeldung
- Kammerbeiträge
Stefan
Re: Deckt die NV Bescheinigung privates Veräußerungsgeschäft ab ?
Kommt darauf an! §56 EStDV und §46 Abs.2 Nr.1 EStG gelten natürlich auch hier!
Dabei geht es natürlich nur um die Pflicht zur Abgabe einer ERKLÄRUNG ! Alle anderen steuerlichen Pflichten, z.B. die Aufzeichnungspflichten nach UStG oder Aufbewahrungspflicht nach AO bleiben vollumfänglich bestehen! Natürlich muss auch eine ordnungsgemäße Gewinnermittlung vorliegen. Wie will man sonst dem FA gegenüber nachweisen, dass die oben genannten §§ überhaupt anzuwenden sind?
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver