Erklärungspflicht Einkommenssteuer für Verstorbene Person

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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sashman554
Beiträge: 3
Registriert: 11. Apr 2024, 16:30

Erklärungspflicht Einkommenssteuer für Verstorbene Person

Beitrag von sashman554 »

Hallo,
ich habe heute eine Schätzung des Finanzamts für eine Nachzahlung der Einkommenssteuer meiner im Jahr 2023 verstorbenen Mutter für das Jahr 2022 bekommen.
In diesem Brief steht unter anderem auch dass die Zahlung der Schätzung mich nicht von einer Erklärungspflicht befreit und ich unverzüglich eine Steuererklärung einreichen soll.
Ich bin noch relativ jung und habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben und kenne mich damit auch überhaupt nicht aus.
Nun zu meinen Fragen:
-Muss ich eine Steuererklärung abgeben? und was passiert wenn nicht?
-Wie komme ich an die benötigten Unterlagen wenn diese nicht auffindbar sind(habe nach mehrstündigen suchen nur unterlagen bis 2021 gefunden)

LG Sascha
Severina
Beiträge: 1289
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Erklärungspflicht Einkommenssteuer für Verstorbene Person

Beitrag von Severina »

1. Ja. / Dann bleibt es bei der in der Schätzung festgesetzten Nachzahlung, das Finanzamt
wird diese eintreiben. Die Nachzahlung bleibt übrigens auch dann fällig, wenn Du gegen
Schätzungsbescheid Einspruch einlegst - erst wenn der Einspruch begründet ist (was nur
durch Einreichung der Erklärung möglich ist), kann die Aussetzung der Vollziehung bean-
tragt werden, und das auch nur soweit, als sich aus der Erklärung eine niedrigere Nach-
zahlung ergibt.

2. Kommt drauf an, was für Unterlagen das sind. Die Lohnsteuerbescheinigung und/oder Renten
wurden dem Finanzamt vom Arbeitgeber / der Rentenversicherung elektronisch übermittelt,
diese Zahlen kannst Du einfach aus dem Schätzungsbescheid übernehmen - die wurden aus
den übermittelten Daten übernommen und sind in aller Regel richtig.

Alles, was überwiesen oder mit Karte bezahlt wurde (z. B. Spenden, haushaltsnahe Dienst-
leistungen, außergewöhnliche Belastungen, evt. Versicherungen), kannst Du aus den Konto-
auszügen ablesen. Wenn die auch nicht vorliegen, musst Du bei der Bank nach einer Zweit-
ausfertigung fragen - als Erbin solltest Du die bekommen (vielleicht aber nicht kostenlos
und auch nicht unbedingt in Nullkommanix. Sollte das FA etwas nachgewiesen haben wollen,
musst Du Dich mit den Zahlungsempfängern in Verbindung setzen und dort um eine Zweit-
schrift bitten. Was bar bezahlt wurde und wofür keine Quittung vorliegt, dürfte verloren
sein, wenn Du nicht zufällig von der Zahlung weißt.

Das gilt umgekehrt auch für Einnahmen - z. B. Mieten und Pachten.
sashman554
Beiträge: 3
Registriert: 11. Apr 2024, 16:30

Re: Erklärungspflicht Einkommenssteuer für Verstorbene Person

Beitrag von sashman554 »

also heißt dass wenn ich mit der Schätzung einverstanden bin, zahle ich diese und dass thema ist erledigt?
taxpert
Beiträge: 805
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Erklärungspflicht Einkommenssteuer für Verstorbene Person

Beitrag von taxpert »

sashman554 hat geschrieben: 11. Apr 2024, 17:21 also heißt dass wenn ich mit der Schätzung einverstanden bin, zahle ich diese und dass thema ist erledigt?
Nein!

Die Erklärungspflicht besteht weiterhin! Das FA kann daher diesen Anspruch durch die Festsetzung -auch mehrfach!-von Zwangsgeldern durchsetzen. Je nach Zusammensetzung der Einkünfte besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Schätzung zu niedrig ausgefallen ist. Die Hinnahme einer zu niedrigen Schätzung erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung-hier durch den Erben-!
sashman554 hat geschrieben: 11. Apr 2024, 16:56 Ich bin noch relativ jung und habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben und kenne mich damit auch überhaupt nicht aus.
Dann solltest Du Dich in die Materie einarbeiten oder professionelle Hilfe durch einen Steuerberater oder -je nach Einkünften deiner Mutter- eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen! Die Steuererklärung für 2023 für deine verstorbene Mutter ist ja auch schon bald fällig!

Den Kopf in den Sand stecken und nichts tun ist auf jeden Fall keine Lösung!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
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