Gewerbe angemeldet - Finanzamt fordert sofort Einkommenssteuer
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Gewerbe angemeldet - Finanzamt fordert sofort Einkommenssteuer
Hallo,
und zwar habe ich vor ca 5 Monaten ein Gewerbe eröffnet und kriege jetzt Briefe vom Finanzamt, dass ich 480 Euro zahlen muss.
Ich verstehe nicht wie das zustande kommt, da ich bisher weder irgendwas angegeben habe, noch habe ich eine Steuererklärung abgegeben, da ich für diese ja noch lange Zeit habe.
Wie kommt also dieser Betrag zustande?
Ich habe beim Erstellen meines Geschäftskontos noch nicht mal meine SteuerID hinterlegt, da es keinen interessiert hat.
Also wie kommen die auf den Betrag und wieso muss ich überhaupt was zahlen?
Da steht Abgabeart Einkommensteuer 1.Vj.24 und Kirchensteuer rk 1.Vj.24
MfG
und zwar habe ich vor ca 5 Monaten ein Gewerbe eröffnet und kriege jetzt Briefe vom Finanzamt, dass ich 480 Euro zahlen muss.
Ich verstehe nicht wie das zustande kommt, da ich bisher weder irgendwas angegeben habe, noch habe ich eine Steuererklärung abgegeben, da ich für diese ja noch lange Zeit habe.
Wie kommt also dieser Betrag zustande?
Ich habe beim Erstellen meines Geschäftskontos noch nicht mal meine SteuerID hinterlegt, da es keinen interessiert hat.
Also wie kommen die auf den Betrag und wieso muss ich überhaupt was zahlen?
Da steht Abgabeart Einkommensteuer 1.Vj.24 und Kirchensteuer rk 1.Vj.24
MfG
Re: Gewerbe angemeldet - Finanzamt fordert sofort Einkommenssteuer
Du hast vermutlich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben, in welcher Höhe Du einen Gewinn in 2024 erwartest - daraufhin hat das Finanzamt Einkommen- und Kirchensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Diese werden regelmäßg per 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres fällig.
Dazu müsstest du allerdings auch einen Vorauszahlungsbescheid erhalten haben.
Dazu müsstest du allerdings auch einen Vorauszahlungsbescheid erhalten haben.
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Re: Gewerbe angemeldet - Finanzamt fordert sofort Einkommenssteuer
Okay danke schonmal. Und das MUSS ich zahlen, anders gehts nicht?Severina hat geschrieben: ↑10. Apr 2024, 17:06 Du hast vermutlich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben, in welcher Höhe Du einen Gewinn in 2024 erwartest - daraufhin hat das Finanzamt Einkommen- und Kirchensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Diese werden regelmäßg per 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres fällig.
Dazu müsstest du allerdings auch einen Vorauszahlungsbescheid erhalten haben.
Und was wäre wenn der Umsatz gleich 0 wäre? Kriege ich dann das Geld zurück?
Und wie beende ich die Kirchensteuer?
MfG
Re: Gewerbe angemeldet - Finanzamt fordert sofort Einkommenssteuer
Du kannst einen Antrag auf Anpassung der VZ stellen - den solltest Du aber begründen, d. h., erklären, warum Deine Gewinnprognose zu hoch ausgefallen ist.
Wie hoch der Umsatz ist, spielt an sich keine Rolle (wobei sich in Deinem Bespiel mit 0 € Umsatz natürlich regelmäßig ein Verlust ergeben dürfte), es geht um den Gewinn.
Und es ist eine Einkomnensteuer-VORAUSzahlung -, die wird, genau wie die Lohnsteuer, die auch nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist, auf letztere angerechnet und natürlich ggf. erstattet.
Ich frage mich mit Verlaub gerade, wieso man sich selbstständig macht mit SO wenig Ahnung von Steuern und unternehmerischen Pflichten - das kann sehr schnell sehr teuer werden... Tu Dir selbst einen Gefallen und besuche ein Existenzgründerseminar oder arbeite entsprechende Literstur durch, bevor Du ins Unglück rennst ..
Wie hoch der Umsatz ist, spielt an sich keine Rolle (wobei sich in Deinem Bespiel mit 0 € Umsatz natürlich regelmäßig ein Verlust ergeben dürfte), es geht um den Gewinn.
Und es ist eine Einkomnensteuer-VORAUSzahlung -, die wird, genau wie die Lohnsteuer, die auch nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist, auf letztere angerechnet und natürlich ggf. erstattet.
Ich frage mich mit Verlaub gerade, wieso man sich selbstständig macht mit SO wenig Ahnung von Steuern und unternehmerischen Pflichten - das kann sehr schnell sehr teuer werden... Tu Dir selbst einen Gefallen und besuche ein Existenzgründerseminar oder arbeite entsprechende Literstur durch, bevor Du ins Unglück rennst ..
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Re: Gewerbe angemeldet - Finanzamt fordert sofort Einkommenssteuer
Ja das stimmt wohl, da hätte ich mich mal früher informieren sollen...Severina hat geschrieben: ↑10. Apr 2024, 18:27 Du kannst einen Antrag auf Anpassung der VZ stellen - den solltest Du aber begründen, d. h., erklären, warum Deine Gewinnprognose zu hoch ausgefallen ist.
Wie hoch der Umsatz ist, spielt an sich keine Rolle (wobei sich in Deinem Bespiel mit 0 € Umsatz natürlich regelmäßig ein Verlust ergeben dürfte), es geht um den Gewinn.
Und es ist eine Einkomnensteuer-VORAUSzahlung -, die wird, genau wie die Lohnsteuer, die auch nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist, auf letztere angerechnet und natürlich ggf. erstattet.
Ich frage mich mit Verlaub gerade, wieso man sich selbstständig macht mit SO wenig Ahnung von Steuern und unternehmerischen Pflichten - das kann sehr schnell sehr teuer werden... Tu Dir selbst einen Gefallen und besuche ein Existenzgründerseminar oder arbeite entsprechende Literstur durch, bevor Du ins Unglück rennst ..
Wie sieht es denn aus wenn ich mein Gewerbe abmelde? Also um die 480 komme ich ja wahrscheinlich nicht herum, aber was wäre dann mit den weiteren Quartalen? Und wird das Finanzamt auch automatisch benachrichtigt wenn ich das Gewerbe abmelde?
MfG
Re: Gewerbe angemeldet - Finanzamt fordert sofort Einkommenssteuer
Was spricht denn dagegen, einen Antrag auf Herabsetzung der VZ zu stellen - das ist doch maximal ein Dreizeiler? Das geht i.d.R. auch nachträglich auf die VZ per 10.03.24 bezogen, wenn Du gar keine Umsätze erzielt hast, kannst Du ja auch keinen Gewinn erzielt haben in Deinem Fall.
Die Gewerbeabmeldung wird nichts daran ändern, dass Du für die beiden Rumpfwirtschaftsjahre die Gewinne mittels Einnahme-Überschuss-Rechnungen wirst ermitteln müssen.
M.W. erfährt das FA von der Abmeldung - davon werden aber die VZ nicht herabgesetzt, das FA weiß doch ohne entsprechende Mitteilung Deinerseits nicht, ob Du in den 5 Monaten 20.000 € Gewinn oder 100 € Verlust erzielt hast.
Die Gewerbeabmeldung wird nichts daran ändern, dass Du für die beiden Rumpfwirtschaftsjahre die Gewinne mittels Einnahme-Überschuss-Rechnungen wirst ermitteln müssen.
M.W. erfährt das FA von der Abmeldung - davon werden aber die VZ nicht herabgesetzt, das FA weiß doch ohne entsprechende Mitteilung Deinerseits nicht, ob Du in den 5 Monaten 20.000 € Gewinn oder 100 € Verlust erzielt hast.