Hallo zusammen,
heute habe ich mal eine ganz schlichte Frage: Wie sieht die Rangfolge der Kapitalertragssteuer aus?
Nehmen wir einmal an, wir leihen 100.000€ zu 4% und zahlen jährlich 4.000€ Zinsen.
Und darüber hinaus legen wir selbe 100.000€ zu ebenfalls 4% an und erhalten auch 4.000€ Zinsen.
Kommen wir nun am Ende bei null Euro Gewinn heraus, wodurch keine Kapitalertragssteuer anfällt? Oder müssen wir erst die 4.000€ "Zinsgewinn" zu 25% Kapitalertragssteuer (minus Freibetrag) versteuern und haben dann knapp 1.000€ Verlust, der einkommenssteuermindernd ist?
Hintergrund ist die Frage, ob es sinnhaft ist ein unbelastetes, vermietetes Objekt zu beleihen, die Zinsen abschreiben zu können und den Kreditbetrag anderweitig zum selben Satz anzulegen, wodurch eine Differenz zwischen soll und haben Zins entsteht.
Ich freue mich sehr auf eure Meinung dazu!
Rangfolge der Kapitalertragssteuer?
-
- Beiträge: 11
- Registriert: 8. Mär 2024, 13:21
Re: Rangfolge der Kapitalertragssteuer?
Hallo,
du darfst das nicht vermischen.
1. sind erhaltene Zinsen grundsätzlich Kapitalerträge, die mit bis zu 25% plus Soli und ggf. Kirche zu versteuern sind.
2. sind gezahlte Zinsen nur direkt bei dem damit finanzierten Objekt absetzbar (soweit es dort Werbungskosten sind).
Nicht "worauf" man einen Kredit aufnimmt ist entscheidend, sondern "wofür" man den Kredit verwendet.
Stefan
du darfst das nicht vermischen.
1. sind erhaltene Zinsen grundsätzlich Kapitalerträge, die mit bis zu 25% plus Soli und ggf. Kirche zu versteuern sind.
2. sind gezahlte Zinsen nur direkt bei dem damit finanzierten Objekt absetzbar (soweit es dort Werbungskosten sind).
Verstehe ich es richtig, dass eine Immobilie neu beliehen werden soll, und das Geld dann am Kapitalmarkt angelegt werden soll? Dann wären die gezahlten Zinsen gar nicht absetzbar, denn bei Kapitalanlagen können einfach keine Werbungskosten abgesetzt werden.Hintergrund ist die Frage, ob es sinnhaft ist ein unbelastetes, vermietetes Objekt zu beleihen, die Zinsen abschreiben zu können und den Kreditbetrag anderweitig zum selben Satz anzulegen, wodurch eine Differenz zwischen soll und haben Zins entsteht.
Nicht "worauf" man einen Kredit aufnimmt ist entscheidend, sondern "wofür" man den Kredit verwendet.
Stefan
-
- Beiträge: 11
- Registriert: 8. Mär 2024, 13:21
Re: Rangfolge der Kapitalertragssteuer?
Vielen Dank für die schnelle Antwort, das war sehr erhellend!