Genussscheine bei Bauherrengemeinschaft

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ChristianHerrenkind
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Registriert: 8. Mär 2024, 13:21

Genussscheine bei Bauherrengemeinschaft

Beitrag von ChristianHerrenkind »

Hallo Zusammen,

wir hatten bereits das Thema der Bauherrengemeinschaft besprochen. Bei tiefer gehender Recherche ist und das tradierte Modell der Genussscheine aufgefallen, dass augenscheinlich der Königsweg für ein solches Vorhaben sein könnte. Allerdings ergeben sich hier einige interessante Umstände, welche die Vermutung nach verdeckten Fallstricken aufkommen lassen. Deshalb möchte ich hiermit um eure Ansichten des Sachverhaltes ersuchen:

Nehmen wir an, dass im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft keine GmbH, keine GbR und nichts ähnliches mit Verwaltungsaufwand gegründet werden soll. Das Gebäude bleibt in einer Hand und es steht auch nur eine Person im Grundbuch.

A) Ist es möglich den Beteiligten ihr Eigentumsrecht via Genussschein zu beurkunden (ohne Fruchtziehung), inklusive der Möglichkeit ihren selbst geschaffenen Anteil nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen zu können?

B) Wenn ja, bietet der Genussschein als Wertpapier nicht ohnehin die Möglichkeit jeder Zeit steuerfrei an den Emittenten zurück verkauft werden zu können, da er ja lediglich die eigene Einlage beziffert und keine Gewinndifferenz? (Die Einlage wurde in diesem fall nicht finanziell, sondern durch Eigenleistung in selbständiger Tätigkeit erbracht. Firmen nutzen gelegentlich dieses Prinzip um Gehälter zu bezahlen) Böte dies nicht einen Weg die 10 Jahre Frist zu umgehen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies eine schlüssige Argumentationskette ist. Andererseits kann ich aber auch nicht ihren Fehler aufdecken. Was meint ihr dazu? :-)
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