Steuerproblem | pflicht aber problematisch
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Steuerproblem | pflicht aber problematisch
Guten Tag,
jetzt habe ich gelesen, dass für "Kapitaleinkünfte" und "Verlustvortrag im vergangenen Jahr" eine Pflichtveranlagung besteht.
Ich habe keine Aufforderung von FA bekomen!
jetzt habe ich gelesen, dass für "Kapitaleinkünfte" und "Verlustvortrag im vergangenen Jahr" eine Pflichtveranlagung besteht.
Ich habe keine Aufforderung von FA bekomen!
Zuletzt geändert von Aktivierungs am 5. Apr 2024, 17:26, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Steuerproblem | pflicht aber problematisch
Es liegt gar keine Erklärungspflicht vor, da der Sparer-Pauschbetrag von 801 bzw. 1.000 Euro nicht überschritten wurde.
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Re: Steuerproblem | pflicht aber problematisch
Klarstellung
Zuletzt geändert von Aktivierungs am 5. Apr 2024, 17:24, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Steuerproblem | pflicht aber problematisch
@Muemmel: Ich lese da, dass die Kapitaleinkünfte deutlich höher waren als das Ausbildungsentgelt - da dürften also mehr als 801/1000 € angefallen sein?
@TE: Bitte mal konkreter werden: wie hoch waren welche Einkünfte in welchen Jahren, wieviel Steuer wurde abgeführt, wo kommt der Verlustvortrag plötzlich her, von dem die Rede ist?
@TE: Bitte mal konkreter werden: wie hoch waren welche Einkünfte in welchen Jahren, wieviel Steuer wurde abgeführt, wo kommt der Verlustvortrag plötzlich her, von dem die Rede ist?
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Re: Steuerproblem | pflicht aber problematisch
@Severina, danke für den Hinweis.
Zuletzt geändert von Aktivierungs am 5. Apr 2024, 17:23, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Steuerproblem | pflicht aber problematisch
Hallo,
ich sehe auch keine Erklärungspflicht. Und zwar weil es im Ausland nur Verluste gab.
Es gibt zwar Konstellationen in denen auch Verluste zwingend zu erklären sind, daszu gehört imho der beschreibene Fall aber nicht.
Und bei einer freiwilligen Erklärung passiert auch nichts, außer das Steuern erstattet werden (Günstigerprüfung). Die CFD-Verluste würde ich dabei weglassen (bringt nach aktueller Rechtslage sowieso nichts).
Stefan
ich sehe auch keine Erklärungspflicht. Und zwar weil es im Ausland nur Verluste gab.
Es gibt zwar Konstellationen in denen auch Verluste zwingend zu erklären sind, daszu gehört imho der beschreibene Fall aber nicht.
Und bei einer freiwilligen Erklärung passiert auch nichts, außer das Steuern erstattet werden (Günstigerprüfung). Die CFD-Verluste würde ich dabei weglassen (bringt nach aktueller Rechtslage sowieso nichts).
Stefan
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Re: Steuerproblem | pflicht aber problematisch
Hallo reckoner,
ich danke dir für die Antwort.
ich danke dir für die Antwort.
Zuletzt geändert von Aktivierungs am 5. Apr 2024, 17:24, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Steuerproblem | pflicht aber problematisch
Hallo,
Das man Verluste nicht unbedingt erklären muss ist eigentlich grundsätzlich so (wie gesagt mit ein paar Ausnahmen, etwa wenn man bei VuV die 15%-Grenze übertroffen hat).
Und das Verluste aktuell nichts bringen liegt daran, dass man Terminverluste nur mit ebensolchen Gewinnen verrechnen kann. Daher würde es bei dir nur vorgetragen.
Stefan
Welche Rechtslage genau?Hast du evtl. eine Quelle bzgl. der Rechtslage von CFD/FX,
Das man Verluste nicht unbedingt erklären muss ist eigentlich grundsätzlich so (wie gesagt mit ein paar Ausnahmen, etwa wenn man bei VuV die 15%-Grenze übertroffen hat).
Und das Verluste aktuell nichts bringen liegt daran, dass man Terminverluste nur mit ebensolchen Gewinnen verrechnen kann. Daher würde es bei dir nur vorgetragen.
Wenn Gewinne herauskommen, dann musst du die natürlich erklären, sonst wäre es Steuerhinterziehung.Irgendwann muss ich das doch dann mal deklarieren oder jedes Jahr unter den Tisch kehren...?
Stefan