Redbubble richtig versteuern

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Pruflas
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Redbubble richtig versteuern

Beitrag von Pruflas »

Moin,

hat einer von euch Erfahrung mit Verkäufen bei Redbubble?

Ich hab dort nun das erste mal etwas verkauft und eine Auszahlung erhalten.
Die ausgezahlte Summe wurde Netto ausgezahlt, da Redbubble die Steuern bereits in dem Land (EU) wo der Käufer sitzt abgeführt hat.

Jetzt ist meine Frage, wie muss ich das richtig buchen, kann mir da einer helfen?

Vielen dank im Voraus
smoki99
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Re: Redbubble richtig versteuern

Beitrag von smoki99 »

Hallo,

ich verbuche Redbubble mit einen Eigenbeleg adressiert an:

Redbubble Inc
111 Sutter Street
17th Floor, San Francisco, CA 94104
Vereinigte Staaten von Amerika

Da du ja nicht mit dem Kunden sondern Redbubble das Geschäft gemacht hast und es auch oft eine Zahlung über mehrere Personen in einem ist.

Netto Betrag = Brutto Betrag und 0% UST

Verbucht auf Dienstleistungen an Drittländer
Pruflas
Beiträge: 5
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Re: Redbubble richtig versteuern

Beitrag von Pruflas »

Aber ist das nicht von Nachteil das so zu machen, da Redbubble ja Steuern in deinem Namen abführt aber du es dann mit 0% UST angibst?

Und eine weitere Sache die mir in den Sinn kam, wäre es nicht sogar eher als eine Provision zu verbuchen?
smoki99
Beiträge: 17
Registriert: 13. Dez 2023, 15:32

Re: Redbubble richtig versteuern

Beitrag von smoki99 »

Wenn du Provisionseinnahmen bei dir verbuchen kannst, ist das eine Option.

Ansonsten wäre es für mich "Dienstleistungen an Drittland §13b" verbucht auf der Habenseite als 8338 (SKR 03) als "Nicht steuerbare Umsätze Drittland".

Siehe https://datenbank.nwb.de/Dokument/633851/
Konto 8338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze

Da Redbubble in der USA sitzt wäre keine Zusammenfassende Meldung möglich, auch wenn sie es innerhalb der EU Verkauft haben sollten.

Zumindest verbuche ich das so...

Vermutlich ist Redbubble leider viel Komplizierter, da die AGBs behaupten du bist der Verkäufer: https://www.youtube.com/watch?v=TX0OBwN6ykU

Ansonsten gibt es den Artikel mittlerweile von Redbubble, das sie die UST für die Künstler zahlen:
https://help.redbubble.com/hc/de/articles/202270799-Wie-wird-die-Auszahlung-berechnet

Daher sehe ich 0% Umsatzsteuer zwischen der Zahlung von mir und Redbubble.

Am Ende ist das natürlich nur meine Interpretation der Dinge
Pruflas
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Registriert: 19. Dez 2019, 15:59

Re: Redbubble richtig versteuern

Beitrag von Pruflas »

Moin, danke dir, klingt auf jeden Fall schlüssig!

Was ich jetzt aber gerade noch überlege: Wäre nicht eigentlich die 8337 (Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.) eigentlich noch passender? Bei der 8338 würde ich es so verstehen, dass es da in einem Drittland eine Schuld für Steuern gibt, um die ich mich kümmern muss. Da würde ich, wenn ich Beamter wäre, auch erwarten, dass das dann in irgendeiner Form auch irgendwo in meinen Unterlagen auftaucht. Bei der 8337 hingegen sage ich, dass Redbubble dafür zuständig ist die Steuern zu zahlen (was sie ja auch tun) und verbuche lediglich das, was ich von Redbubble bekomme und damit ist die Nummer durch. Ist das sinnvoll oder habe ich da einen Denkfehler?
smoki99
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Re: Redbubble richtig versteuern

Beitrag von smoki99 »

8338 führt nach LexOffice dazu, dass es zwar in der Umsatzsteuervoranmeldung Zeile 35 Position 45 aufgenommen wird, aber keine Umsatzsteuer abgeführt wird.

Da ich Designverkäufe über Redbubble als "auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen" sehe. Und Redbubble in der US mein Vertragspartner. Die Kunden kenne ich ja nicht mit Namen, Adresse usw. Zudem gibt es auch die Extra-Mail von Redbubble das alle Steuern bezahlt sind. (Hier kann nur Umsatzsteuer gemeint sein).

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/umsatzsteuer-voranmeldung-2023-2210-ergaenzende-angaben-zu-umsaetzen_idesk_PI20354_HI15314148.html

Zeile 35
Für die Angabe der übrigen nicht steuerbaren Umsätze, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und die der Umsatzsteuer unterlägen, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären, ist die Zeile 35 vorgesehen.

Hierzu gehören auch Telekommunikationsleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen sowie seit dem 1.7.2021 innergemeinschaftliche Fernverkäufe, die ein im Inland ansässiger Unternehmer an Nichtunternehmer mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausführt; ausgenommen sind die Umsätze des § 3a Abs. 5 Satz 3 UStG sowie des § 3c Abs. 4 Satz 1 UStG, die in den Zeilen 12-15 einzutragen sind. Ferner sind hier auch innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistungen und damit zusammenhängende sonstige Leistungen einzutragen, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerbar sind.

---

8337 Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG

Wären für das Inland:

Sind nach obigen Link: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/umsatzsteuer-voranmeldung-2023-2210-ergaenzende-angaben-zu-umsaetzen_idesk_PI20354_HI15314148.html

Zeile 33
Einzutragen sind sämtliche im Inland ausgeführten Umsätze nach § 13b Abs. 1 und 2 UStG des – die Voranmeldung abgebenden – leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet. Umsätze, für die der – die Voranmeldung abgebende – Unternehmer seinerseits die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet, sind in den Zeilen 29–31 zu erklären.
Novarloop
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Registriert: 8. Apr 2024, 18:23

Re: Redbubble richtig versteuern

Beitrag von Novarloop »

Mal ein Auszug aus den AGB von Redbubble:

Steuerpflicht

Redbubble erhebt und führt die Umsatzsteuer (z. B. Umsatzsteuer, GST, Mehrwertsteuer usw.) in deinem Namen ab, wenn dies durch die geltenden Steuergesetze oder -vorschriften auf Bundes- oder Landesebene vorgeschrieben ist. Wenn Redbubble jedoch nicht durch geltende Steuergesetze oder -vorschriften auf Bundes- oder Landesebene zur Einziehung und Abführung von Umsatzsteuern verpflichtet ist, gilt:

Jede Partei ist für ihre eigenen Steuern im Zusammenhang mit jeder Transaktion verantwortlich und wird alle Steuern, die von Regierungen oder Behörden auferlegt werden, sowie die damit verbundenen Buchhaltungs- oder Prüfungsanforderungen, die sich aus, als Ergebnis, als Nebeneffekt oder in Verbindung mit den Verpflichtungen aus dieser Nutzungsvereinbarung ergeben, berücksichtigen. Wir empfehlen dir, dich mit einem*r Steuerberater*in über die Anwendung von Steuern für dich als Verkäufer*in zu beraten. Dazu können Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, GST, andere Transaktionssteuern und Einkommenssteuern gehören;

Redbubble wird keine Steuern in deinem Namen einziehen oder abführen, da du beim Verkauf deines Produkts an die Kund*innen Auftraggeber*in bist. Wie oben unter "Zahlungsbedingungen" angegeben, gelten die an dich ausgezahlten Beträge als inklusive aller Steuern, falls zutreffend. Du bist jederzeit allein verantwortlich für die Meldung und Abführung von Steuerverbindlichkeiten, die sich aus dem Verkauf deiner Produkte ergeben, sowie für mögliche Zinsen oder Strafen, die eine Steuerbehörde aufgrund der Nichteinhaltung von Vorschriften erhebt; und

(c) alle steuerlichen Meldepflichten, die du gegenüber den zuständigen Steuerbehörden hast, liegen vollständig in deiner Verantwortung.



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Redbubble schreibt:
Wenn Redbubble jedoch nicht durch geltende Steuergesetze..... verpflichtet ist.
Woran erkenne ich denn das Redbubble verpflichtet ist. Steht das irgendwo, das diese in Deutschland für die Händler die Umsatzsteuer abgeben müssen???

Wenn nein.

Redbubble schreibt:
da du beim Verkauf deines Produkts an die Kund*innen Auftraggeber*in bist

Woher sollen wir denn wissen, wie unsere Kunden lauten (aus welchem Land verkauft wird), das gibt doch Redbubble nicht raus oder?
Wiederspricht sich Redbubble nicht hierbei.

Was muss ich nun in der Umsatzsteuer angeben?
Pruflas
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Re: Redbubble richtig versteuern

Beitrag von Pruflas »

Genau das ist das Problem an den AGB von Redbubble.
Redbubble ist der Plattformbetreiber und auch der Verkäufer und du selbst stellst Redbubble nur das Design zur Verfügung (auch wenn Redbubble selbst was anderes behauptet). Du bekommst ja keine Daten von der Person die das Design gekauft hat. Das einzige was es gibt ist unter Verkaufshistorie -> Verkäufe nach Designs klicken und da steht dann der Reiter "Steuern".
Nur das Problem da dran ist, auch hier kannst du nicht erkennen ob diese Steuern von Redbubble bereits abgeführt wurden oder diese im Auszahlungsbetrag inbegriffen sind und du Sie selbst abführen musst.
Gefühlt verbucht somit auch jeder Redbubble anders.
Auf einer anderen Seite hatte jemand geschrieben das er es Beispielweise als Provision die er von Redbubble bekommt verbucht.
Für mich wäre Reverse Charge aber auch logisch nur sind halt die AGB von Redbubble das große Problem.
Die Methode wie smoki weiter oben beschrieben hat, der einen Eigenbeleg erstellt und es dann auf Konto 8338 verbucht ist auch nachvollziehbar.

Aber was nun 100% das Richtige ist, gute Frage nächste Frage.
Da müsste man sonst wohl mal bei der Steuerbehörde nachfragen.

Vielleicht haben ja auch noch mehr zu dem Thema eine Idee oder Erfahrungen gesammelt und Tipps.
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