Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus den Vorjahren

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Spirou
Beiträge: 1
Registriert: 2. Jul 2011, 22:42

Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus den Vorjahren

Beitrag von Spirou »

Hallo,

seit Einführung der Abgeltungssteuer werden drei getrennte Verlustverrechnungstöpfe in Deutschland geführt, und dies wie folgt:

A) Aktien-Verlustverrechnungstopf
B) Allgemeiner Verlustverrechnungstopf
C) Ausländische Quellensteuer-Verrechnungstopf

Wie sieht es aus, wenn mein Depot bei einem Broker im Ausland besteht, jedoch nur für europäische Aktien, und hier wiederum sollen insbesondere deutsche Aktien gehandelt werden.
Welche Verrechnungstöpfe werden durch diese Art der Transaktionen berührt (A oder C?) ?
Ich vermute C, möchte das aber gerne genau wissen.
Können alte Verluste (Verlustvorträge aus den vergangenen Jahren) miteinander bzw. untereinander verrrechnet werden, - also bsp. von C auf A und umgekehrt ?

Beispiel:
Ich habe ein Depot in Deutschland und handele über dieses Depot ausländische Aktien. Welchem Verrechnungstopf werden diese Transaktionen zugeordnet?

Ich danke Euch sehr für Eure Hinweise und Tipps.
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus den Vorjahren

Beitrag von Bostonian »

Wenn Dein Depot bei einem Broker im Ausland besteht, gilt keiner der Verrechnungstöpfe. Diese dienen lediglich inländischen Kreditinstituten bei der Berechnung der Abgeltungssteuer und Verlustvorträgen als Hilfe.

Für Deinen Broker im Ausland gelten die dort gültigen Steuergesetze. In Deiner deutschen Steuererklärung wirst Du aber die Einkünfte hieraus angeben müssen.
Demoars
Beiträge: 1
Registriert: 28. Mär 2012, 10:03

Re: Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus den Vorjahren

Beitrag von Demoars »

Bostonian hat geschrieben:Wenn Dein Depot bei einem Broker im Ausland besteht, gilt keiner der Verrechnungstöpfe. Diese dienen lediglich inländischen Kreditinstituten bei der Berechnung der Abgeltungssteuer und Verlustvorträgen als Hilfe.

Für Deinen Broker im Ausland gelten die dort gültigen Steuergesetze. In Deiner deutschen Steuererklärung wirst Du aber die Einkünfte hieraus angeben müssen.
Ab wann gelten dann die Verechnungstöpfe?
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