Hallo zusammen,
für meine 2014 geerbte Immobilie wurde damals ein Wertgutachten erstellt.
Eine Restnutzungsdauer von 32 Jahren wurde ausgewiesen. Nach Selbstnutzung wurde
die Immobilie 2023 zu 80% kernsaniert und anschließend vermietet.
Gilt durch die Sanierung nun wieder eine neue Restnutzungsdauer oder darf die verkürzte aus dem
Gutachten angesetzt werden?
Wird das fiktive Baujahr auf die Sanierung gesetzt?
Sind die 2023 durch die Sanierung entstandenen Herstellkosten für die AfA heranzuziehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
AfA Immobilie nach Erbe und Sanierung
Re: AfA Immobilie nach Erbe und Sanierung
Es gilt die Fussstapfentheorie des §11d EStDV.
Es gilt daher sowohl das verbleibende Rest-AfA-Volumen des Rechtsvorgängers, als auch die restliche AfA-Laufzeit (wahrscheinlich 50 Jahre seit Anschaffung durch Rechtsvorgänger).
Ich sehe hier zunächst keine Anschaffungs-/Herstellungskosten, sondern laufenden Aufwand -soweit der Aufwand tatsächlich der Zeit der Vermietung und nicht der Zeit der Eigennutzung zuzurechnen ist. Ggf. auf Antrag Verteilung auf bis zu fünf Jahre nach §82b EStDV.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: AfA Immobilie nach Erbe und Sanierung
Hallo,
Stefan
Warum erwähnst du das? Für die Steuer bzw. Abschreibung ist das nämlich irrelevant.Eine Restnutzungsdauer von 32 Jahren wurde ausgewiesen.
Ich bin überfragt ab welchem Sanierungsgrad eine Immobilie als Neubau zählt. 80% hören sich aber eher nicht danach an.Nach Selbstnutzung wurde die Immobilie 2023 zu 80% kernsaniert und anschließend vermietet.
Stefan