unterstützt dieser Aufhebungsvertrag die Fünftelregelung? (Steuerermäßigung für Abfindung)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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immunlos
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Registriert: 24. Mär 2024, 20:40

unterstützt dieser Aufhebungsvertrag die Fünftelregelung? (Steuerermäßigung für Abfindung)

Beitrag von immunlos »

Hallo,

Ich hätte eine Frage zum Thema Aufhebungsvertrag mit Abfindung:

mein AG hat mir gekündigt. Den Vergleich nach der Klage habe ich angenommen:
Abfindung + Gehalt die restlichen Monate.

Nun habe ich um einen Aufhebungsvertrag gebeten, um Steuern zu sparen. Optimalerweise mit der Fünftelregelung.

Meine direkten Frage zur Fünftelregelung wurden von der Perso bisher nie beantwortet.
Nun kam folgende PDF zum unterschreiben:

Sehr geehrte...,

hiermit mache ich von meinem Recht Gebrauch, das Arbeitsverhältnis vorzeitig
und zum Ablauf des 31.03.2024 zu beenden.
Anbei sende ich Ihnen im Anhang die unterschriebene Änderungsverein-
barung des Vergleichs.
Mit freundlichen Grüßen
"hier soll ich unterschreiben"

In Abänderung des genannten gerichtlichen Vergleiches vereinbaren die Parteien was
folgt:
1. Person X wird das Recht eingeräumt, das Arbeitsverhältnis einseitig und schrift-
lich zum Ablauf des 31.03.2024 zu beenden.
In diesem Fall erhöht sich die am 19.02.2024 vereinbarte Abfindung für Entschädi-
gung für den Verlust des Arbeitsplatzes von 10.000,00 EUR auf 15.325 EUR
brutto. Die Abfindung ist mit der April-Abrechnung 2024 zur Zahlung fällig. Die vorzeitige Beendigung ist im Interesse des Arbeitgebers.

2. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung zum Ablauf des 31.03.2024 würden noch X Urlaubstage zustehen.... 800 EUR brutto, zahlbar mit der April-Abrechnung 2024...

Es folgen ein paar logische Punkte und zum Schluss ein, vermutlich rechtl. Standard:

"Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden," usw.


kann hier zufällig jemand erkennen, ob der Text so in Ordnung ist, um die Fünftelregelung zu bekommen bzw. dadurch nicht gefährdet wird?
Ich weiß das es noch es noch andere Vorraussetzungen gibt, der Aufhebungsvertrag ist momentan das Wichtigste.
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