Guten Abend,
ich habe mich nicht richtig informiert und die Kleinunternehmerregelung bei der Gewerbeanmeldung im Dezember 2023 in Anspruch genommen.
Jetzt stehen viele Investitionen für das Gewerbe an und ich kann natürlich nichts davon absetzen.
Ich habe eine Anfrage per Elster gestellt, in welcher ich die Kleinunternehmerreglung widerrufen möchte.
Daraufhin hieß es, dies sei nur zum Jahreswechsel möglich.
Ein Steuerberater sagte mir nun aber, man könne die Regelung sehr wohl rückwirkend zum 01.01. widerrufen.
Weiß jemand mehr darüber? Wie läuft das ab? Und wie gehe ich dann mit den bereits vergangenen Monaten bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung um?
Grüße gehen raus!
Kleinunternehmerregelung widerrufen
Re: Kleinunternehmerregelung widerrufen
"Daraufhin hieß es, dies sei nur zum Jahreswechsel möglich.
Ein Steuerberater sagte mir nun aber, man könne die Regelung sehr wohl rückwirkend zum 01.01. widerrufen."
Diese beiden Aussagen widersprechen sich doch nicht?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :
§ 19 Abs.2 UStG:
"
(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 [= Kleinubternehmerregelung] verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären."
Da ich mal davon ausgehe, dass die Umsatzsteuer für 2023 noch nicht unanfechtbar festgesetzt ist, kannst Du sowohl von Beginn an als auch ab 2024 noch die Regelbesteuerung wählen, dann musst Du sber 5 Jahre lang drin bleiben.
Ein Steuerberater sagte mir nun aber, man könne die Regelung sehr wohl rückwirkend zum 01.01. widerrufen."
Diese beiden Aussagen widersprechen sich doch nicht?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :
§ 19 Abs.2 UStG:
"
(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 [= Kleinubternehmerregelung] verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären."
Da ich mal davon ausgehe, dass die Umsatzsteuer für 2023 noch nicht unanfechtbar festgesetzt ist, kannst Du sowohl von Beginn an als auch ab 2024 noch die Regelbesteuerung wählen, dann musst Du sber 5 Jahre lang drin bleiben.
Re: Kleinunternehmerregelung widerrufen
Danke dir. Dann werde ich das tun!
Re: Kleinunternehmerregelung widerrufen
Habe ich auch letztes Jahr rückwirkend zum 01.01 gemacht, ohne Probleme aber viele "Nachbuchungen"