Schenkungssteuer bei "Treuhandkonto"?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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ChristianHerrenkind
Beiträge: 11
Registriert: 8. Mär 2024, 13:21

Schenkungssteuer bei "Treuhandkonto"?

Beitrag von ChristianHerrenkind »

Liebe Community,

heute morgen bin ich mit einem Gedankenspiel aufgewacht, zu dem ich gerne eure Meinung wüsste:

Nehmen wir einmal an, wir hätten 2020 (oder noch fiktiver, heute) ein tolles Angebot von unserer Bank bekommen spottbillig 50.000 € zu 1% aufzunehmen. Wir brauchen das Geld nicht, haben aber die Idee, ein "Treuhandkonto" für das Studium unseres Neffen anzulegen, sodass das Geld von Tag 1 an nicht mehr in unserem Besitz ist, er aber keineswegs frei darüber verfügen kann, sondern ab einem bestimmten Tag monatlich einen festen Betrag ausgezahlt / überwiesen bekommt. Diese Zuwendungen sollen kein Geschenk sein, sondern ein zinsloser Kredit.
Nehmen wir weiterhin an, dass sein Steuerfreibetrag für Schenkungen bereits anderweitig voll ausgeschöpft ist.

Würde somit bereits die Erstellung dieses "Treuhandkontos" zum Anfallen von Schenkungssteuer durch entfallene Zinszahlungen führen? Oder jeweils nur auf die monatlich tatsächlich verfügbaren Raten?

Vielen Dank für eure Gedanken! :-)
reckoner
Beiträge: 1047
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Schenkungssteuer bei "Treuhandkonto"?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

da es nur ein Darlehen sein soll werden auch nur die fiktiven Zinsen geschenkt (dürfte dir aber klar sein).
Da der Neffe (noch) nicht über das Geld verfügen kann liegt imho auch noch keine Schenkung vor (wohlgemerkt, der fiktiven Zinsen). Ich denke, erst wenn er wirklich über Geld verfügen kann, also bei Auszahlung des festen Betrages, fallen auch Zinsen an. Und werden die nicht erhoben, dann ist das jeweils zu diesem Zeitpunkt eine Schenkung. Ich gehe dabei davon aus, dass das Treuhandkonto nicht verzinst wird.

Anders wäre es bei direkter Überlassung des Kapitals: In dem Fall würden die kummulierten Zinsen sofort komplett als Schenkung angesehen.
Das Konstrukt mit Treuhandkonto könnte allerdings als Umgehung gewertet werden (Gestaltungsmissbrauch), sowas lässt sich nie sicher ausschließen.
... ein tolles Angebot von unserer Bank bekommen spottbillig 50.000 € zu 1% aufzunehmen.
Was hat das mit der Sache zu tun? Woher das Kapital stammt ist irrelevant. ;)
... ein "Treuhandkonto" für das Studium unseres Neffen anzulegen,
Warum eigentlich? Viel einfacher wäre es doch, ihm konkret mit Beginn des Studiums monatlich Geld zur Verfügung zu stellen*. Das Treuhandkonto erschließt sich mir daher nicht so ganz.

*übrigens mit weiteren Vorteilen, etwa einer Leistungsbewertung (Geld gibt es nur, solange das Studium ernsthaft betrieben wird, und auch nur wenn du uns wie bisher im Sommer bei der Gartenarbeit hilfst, und einmal die Woche anrufst ... :D )

Stefan
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