Nachweismethode bei Dienstwagen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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schiki
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Registriert: 21. Mär 2024, 19:04

Nachweismethode bei Dienstwagen

Beitrag von schiki »

Hallo, ich bin Dienstwagenfahrer und vor kurzem umgezogen. Muss nun 190 KM versteuern, was ja grundsätzlich kein Problem ist. Habe daher beim FA einen Freibetrag beantragt und mittels Nachweismethode die tatsächlichen privaten Kosten des Wagen die als GWV zu versteuern sind angegeben. Die Methode kenne ich nicht zuletzt von WISO, scheint also keine Raketenwissenschaft zu sein.

In Zahlen:
Ich versteuern pauschal im Jahr ca. 50.000 €
Die tatsächlichen Kosten sind ca. 20.000 €
davon privat ca. 16.000 €

Also ergibt sich eine Differenz (bei ordnungsgemäßem Fahrtenbuch) von 34.000 € die ich als Freibetrag eingetragen haben wollte.

Der FA Mitarbeiter scheint diese Regelung aber nicht zu kennen. Er will zwingend die 0,002 % Regelung anwenden, was dazu führt das der Betrag den ich zu versteuern habe, weit über den kompletten Fahrzeugkosten liegt (ca. 30.000 €).

Ich hatte in NRW mit der "Nachweismethode" nie Stress und soll nun hier in Bayern den Nachweis erbringen, dass es diese überhaupt gibt!!

Habe viel recherchiert, aber nichts gefunden, außer immer nur Erklärungen wie die funktioniert. Aber keine Rechtshinweise wo das geregelt ist. Kann mir da einer helfen!

Merci
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