Kopfschmerzen bei Überschlagsrechnung zur Abschreibung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ChristianHerrenkind
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Registriert: 8. Mär 2024, 13:21

Kopfschmerzen bei Überschlagsrechnung zur Abschreibung

Beitrag von ChristianHerrenkind »

Hallo Zusammen,

meine heutige Frage ist vielleicht viel zu trivial für dieses Forum, aber macht dennoch große Kopfschmerzen... :-(

Das Thema ist eine einfache Überschlagsrechnung zur Abschätzung der Auswirkung von Abschreibungen:

Nehmen wir an, wir haben einen Kredit von 1.000 € auf den 3,5 % Zinsen anfallen, also 35 €.
Wenn diese Zinsen nun zu 100 % abschreibungsfähig sind und wir einen Einkommenssteuersatz von 40 % annehmen, bekommen wir dann am Ende des Jahres 14,- oder 21,- Euro zurück?

Mir ist bewusst, dass der ganze Mechanismus so nicht funktioniert, es geht ja auch nur um eine Faustformel zur Überschlagsrechnung... ;-)

Vielen Dank, auch dieses mal! :-)
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kopfschmerzen bei Überschlagsrechnung zur Abschreibung

Beitrag von Severina »

Zunächst mal werden Zinsen nicht "abgeschrieben", sondern sie stellen - wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind - Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar.

Wenn eines von beidem der Fall ist, mindern die Zinsen das zu versteuernde Einkommen um 35 € und damit die Einkommensteuer in Deinem Beispiel um 40 %von 35 € = 14 €. Ob Du diese 14 € "zurückbekommst", ist eine ganz andere Frage.
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