2021 Steuererklärung nachträglich korrigieren

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Napalmoleon
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2021 Steuererklärung nachträglich korrigieren

Beitrag von Napalmoleon »

Hallo zusammen,

mal rein hypothetisch: jemand hätte in 2024 entdeckt dass ihm 2021 ein kleiner Fehler in der Steuererklärung passiert ist (zu ungusten des Finanzamts)

Diesen würde ich korrigieren wollen. Sollte ich dazu die gesamte Steuererklärung 2021 nochmal abgeben oder reicht ein Schreiben über die Berichtigung und daran angehängt das entsprechende bisher nicht ausgefüllte Formular (Anlage SO) und die Nachweise?

Ich frage insbesondere deshalb weil mir zwar der Steuerbescheid für 2021 vorliegt, allerdings nicht meine damals eingegebenen Daten (damals WISO Steuer benutzt, dann aber Computer entsorgt und neuen gekauft. Die damals gesendeten Daten dadurch verloren). Daher fürchte ich nicht mehr alles zu wissen was ich damals in anderen Bereichen eingetragen habe und ich möchte nicht irgendein Fass aufmachen wenn ich irgendwo jetzt etwas vergesse was ich damals eingetragen habe.

Ich will eigentlich alles so lassen wie damals und nur die Anlage SO hinzufügen mit den entsprechenden Daten die damals gefehlt haben.

Danke!

PS: Einen Steuerberater oder ähnliches möchte ich hier nicht nehmen da es sich um geringe Beträge von ein paar hundert Euro handelt und die Steuerberaterkosten dazu in keinem Verhältnis stünden.
taxpert
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Re: 2021 Steuererklärung nachträglich korrigieren

Beitrag von taxpert »

Napalmoleon hat geschrieben: 19. Mär 2024, 12:41 ein kleiner Fehler in der Steuererklärung passiert ist (zu ungusten des Finanzamts
Dann bist Du gesetzlich verpflichtet das dem FA unverzüglich anzuzeigen, §153 Abs.1 AO.
Napalmoleon hat geschrieben: 19. Mär 2024, 12:41 oder reicht ein Schreiben über die Berichtigung und daran angehängt das entsprechende bisher nicht ausgefüllte Formular (Anlage SO) und die Nachweise?
Das reicht.

taxpert
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Napalmoleon
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Re: 2021 Steuererklärung nachträglich korrigieren

Beitrag von Napalmoleon »

Danke für die Hinweise. Habe gerade gelesen dass die "Berichtigung" sich dafür wohl doch nicht eignet weil man das nur nimmt wenn es zu eigenen ungunsten wäre? Weißt du zufällig was der richtige Begriff wäre den man hier nehmen sollte bzw. welches Formular / Musterschreiben sich eignet?

Danke!
taxpert
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Re: 2021 Steuererklärung nachträglich korrigieren

Beitrag von taxpert »

§ 153 Berichtigung von Erklärungen
(1) Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist,
1.
dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist oder
2.
...

so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen.
Das ganze ist formlos! Dreizeiler reicht! Keine "Begründung/Entschuldigung" notwendig!

taxpert
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Napalmoleon
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Re: 2021 Steuererklärung nachträglich korrigieren

Beitrag von Napalmoleon »

Danke vielmals! Du hast mir einige Kopfschmerzen erspart
Napalmoleon
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Registriert: 19. Mär 2024, 12:29

Re: 2021 Steuererklärung nachträglich korrigieren

Beitrag von Napalmoleon »

Ah doch nochmal ne Frage: Ich nutze Cointracking in Verbindung mit WISO Steuer um mir einen automatischen Steuerreport zu erstellen, dort wird auch direkt die Anlage SO richtig ausgefüllt.

Würde dies an das FA schicken. Jetzt fällt mir nur auf dass als Backup von WISO automatisch nur die steuerpflichtigen Trades aufgeführt sind. Die Käufe zu denen es keinen Verkauf gibt werden hier gar nicht aufgeführt. Reicht das dann so fürs FA?
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