Immobilie mit Wohnrecht

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Raspatorium
Beiträge: 2
Registriert: 18. Mär 2024, 21:26

Immobilie mit Wohnrecht

Beitrag von Raspatorium »

Hallo,
meine Frage ist leider recht speziell und ich konnte auch nach stundenlanger Suche leider keine adäquate Antwort auf meine Konstellation finden.

2021 haben wir das Haus meines Großvaters gekauft (EFH), welcher lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie hat, aber KEINE Miete an uns zahlt.
Das Wohnrecht bezieht sich nach dem Notarvertrag auf einzelne Wohnräume und nicht das komplette Haus.
Für alle anfallenden Kosten kommt er selbst auf, also Müll, Reparaturen und Heizungswartung.

Aber da mein Großvater nun etwas älter wird und auch körperlich nicht mehr so gut drauf ist, übernehme ich schon eine Weile die Arbeiten um das Haus herum.
Da aber die Gartengeräte (Rasenmäher, Heckenschere, ..) schon etwas älter sind, sowie einige kleinere Renovierungsarbeiten anstehen, würde ich gern den Fiskus daran beteiligen.
Ist es möglich, den Kauf der Geräte (welche wirklich nur für die Arbeiten bei meinem Großvater gedacht sind), sowie die anfallenden Kosten, abzusetzen?
Handwerkerleistungen für Schönheitsreparaturen oder kleinere Dinge sind in der nächsten Zeit nicht geplant, also keine Arbeitszeitleistungen.

Allerdings ist die 30 Jahre alte Gasheizung bald zu ersetzen, daher planen wir langfristig den Bau einer PV-Anlage, sowie die Bohrlöcher für eine Geothermie Wärmepumpe vorzubereiten, so dass im Fall der defekten Heizung schnell eine Erdwärmepumpe verbaut werden kann.
Können wir diese Kosten, neben der allgemeinen steuerlichen Förderung, auch geltend machen?

Die Suche im Netz hat immer nur Antworten geliefert, wenn der Wohnberechtigten Miete zahlen oder sich das Haus geteilt wird.
Oder wenn das Haus verschenkt worden ist.
Bei unentgeldlicher Wohnsituation bei einem ordentlichen Kaufvertrag beim Notar mit unentgeldicher Vereinbarung habe ich dazu leider nichts gefunden..


Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt und wollt...


Vielen Dank!
MfG
reckoner
Beiträge: 1048
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Immobilie mit Wohnrecht

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ist es möglich, den Kauf der Geräte (welche wirklich nur für die Arbeiten bei meinem Großvater gedacht sind), sowie die anfallenden Kosten, abzusetzen?
Nein, und zwar gleich mehrfach.
Erstens habt ihr keine Mieteinkünfte, daher sind auch keine Werbungskosten absetzbar. Und zweitens ist es nicht glaubhaft, dass die Geräte nicht auch für euch selber genutzt werden (sprich: selbst wenn vermietet würde müssten imho die Kosten aufgeteilt werden).
Allerdings ist die 30 Jahre alte Gasheizung bald zu ersetzen, daher planen wir langfristig den Bau einer PV-Anlage, sowie die Bohrlöcher für eine Geothermie Wärmepumpe vorzubereiten, so dass im Fall der defekten Heizung schnell eine Erdwärmepumpe verbaut werden kann.
Wenn ihr das selber machen wollt dann fallen keine absetzbaren Kosten an. Beauftragt ihr hingegen eine Firma, dann sind die Lohn- und Fahrtkosten natürlich als Handwerkerleistungen absetzbar (wie immer wichtig: unbare Zahlung).

Da du schreibst, dass nichts Weiteres geplant ist dürfte die Obergrenze von 6.000 Euro auch keine Rolle spielen (soviel kosten die genannten Vorbereitungen ja sicher nicht). Daher muss man auch nicht mehr überlegen, ob der Großvater einen eigenen Haushalt führt (was nochmal 6.000 Euro bringen würde).

Fazit: Mehr als die 20% gem. §35a EStG sehe ich nicht.

Stefan
Zuletzt geändert von reckoner am 20. Mär 2024, 13:11, insgesamt 1-mal geändert.
Raspatorium
Beiträge: 2
Registriert: 18. Mär 2024, 21:26

Re: Immobilie mit Wohnrecht

Beitrag von Raspatorium »

Hmm schade, ok.
Habe ich mir gedacht, wollte nur die Gewissheit endlich haben..

Danke!
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