Vine-Programm Amazon

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Thrawn1984
Beiträge: 1
Registriert: 17. Mär 2024, 14:30

Vine-Programm Amazon

Beitrag von Thrawn1984 »

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zu dem Amazon-Vine-Programm.
Es handelt sich hierbei um ein Programm, zu welchem man seitens Amazon eingeladen wird. Auf einer Plattform kann man sich kostenfrei Produkte aussuchen, welche dann im Anschluss zu bewerten sind. Nach 6 Monaten gehen diese Produkte in das Eigentum über.

Da diese Produkte kostenlos erhalten werden, handelt es sich m.E. nach um Sacheinnahmen, welche auch zu versteuern sind.
Ich frage mich jedoch mit welchem Wert diese Produkte grundsätzlich zu versteuern sind? Mit dem jeweiligen Neuwert? Gibt es hier Erfahrungswerte, auf welche ich zurückgreifen kann?

Sofern keine Gewinnerzielungsabsicht besteht und die Produkte lediglich für den eigenen Haushalt verwendet werden ist m.E. nach auch keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Liege ich hier soweit Richtung?

Gibt es ansonsten noch weitere Besonderheiten welche zu berücksichtigen sind oder gibt es bereits Erfahrungswerte?
Über ein paar Informationen wäre ich daher sehr dankbar!

Herzliche Grüße
taxpert
Beiträge: 804
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Vine-Programm Amazon

Beitrag von taxpert »

https://www.123recht.de/forum/steuerrecht/Amazon-Vine-Tester-Steuerpflicht-__f615286.html

Umfangreiche Diskussion zum Thema Amazon Vine

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
reckoner
Beiträge: 1048
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Vine-Programm Amazon

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich schreibe nur ein paar konkrete Antworten, ansonst verweise ich auf den bereits verlinkten Thread.
Ich frage mich jedoch mit welchem Wert diese Produkte grundsätzlich zu versteuern sind? Mit dem jeweiligen Neuwert?
Mit dem Wert nach dem Testen, also gebraucht.
Sofern keine Gewinnerzielungsabsicht besteht und die Produkte lediglich für den eigenen Haushalt verwendet werden ist m.E. nach auch keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Liege ich hier soweit Richtung?
Ja, würde ich so sehen.
Es sind sicher Extremfälle denkbar, aber die dürften schon aus anderen Gründen gewerblich sein (YouTube-Kanäle, Profi-Influencer u.s.w.).

Stefan
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