Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage zu dem Amazon-Vine-Programm.
Es handelt sich hierbei um ein Programm, zu welchem man seitens Amazon eingeladen wird. Auf einer Plattform kann man sich kostenfrei Produkte aussuchen, welche dann im Anschluss zu bewerten sind. Nach 6 Monaten gehen diese Produkte in das Eigentum über.
Da diese Produkte kostenlos erhalten werden, handelt es sich m.E. nach um Sacheinnahmen, welche auch zu versteuern sind.
Ich frage mich jedoch mit welchem Wert diese Produkte grundsätzlich zu versteuern sind? Mit dem jeweiligen Neuwert? Gibt es hier Erfahrungswerte, auf welche ich zurückgreifen kann?
Sofern keine Gewinnerzielungsabsicht besteht und die Produkte lediglich für den eigenen Haushalt verwendet werden ist m.E. nach auch keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Liege ich hier soweit Richtung?
Gibt es ansonsten noch weitere Besonderheiten welche zu berücksichtigen sind oder gibt es bereits Erfahrungswerte?
Über ein paar Informationen wäre ich daher sehr dankbar!
Herzliche Grüße
Vine-Programm Amazon
Re: Vine-Programm Amazon
https://www.123recht.de/forum/steuerrecht/Amazon-Vine-Tester-Steuerpflicht-__f615286.html
Umfangreiche Diskussion zum Thema Amazon Vine
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Vine-Programm Amazon
Hallo,
ich schreibe nur ein paar konkrete Antworten, ansonst verweise ich auf den bereits verlinkten Thread.
Es sind sicher Extremfälle denkbar, aber die dürften schon aus anderen Gründen gewerblich sein (YouTube-Kanäle, Profi-Influencer u.s.w.).
Stefan
ich schreibe nur ein paar konkrete Antworten, ansonst verweise ich auf den bereits verlinkten Thread.
Mit dem Wert nach dem Testen, also gebraucht.Ich frage mich jedoch mit welchem Wert diese Produkte grundsätzlich zu versteuern sind? Mit dem jeweiligen Neuwert?
Ja, würde ich so sehen.Sofern keine Gewinnerzielungsabsicht besteht und die Produkte lediglich für den eigenen Haushalt verwendet werden ist m.E. nach auch keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Liege ich hier soweit Richtung?
Es sind sicher Extremfälle denkbar, aber die dürften schon aus anderen Gründen gewerblich sein (YouTube-Kanäle, Profi-Influencer u.s.w.).
Stefan