Vermietung - Nebenkosten bei unterjährigen Eigentümerwechsel absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Atohm
Beiträge: 1
Registriert: 14. Mär 2024, 14:27

Vermietung - Nebenkosten bei unterjährigen Eigentümerwechsel absetzen

Beitrag von Atohm »

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. der Anlage V meiner Steuererklärung:

Ich habe am 13.7.23 eine Wohnung per Schenkung erhalten, diese anschließend renoviert und ab 1.12.23 vermietet.

Was ich bereits in der Steuererklärung angegeben habe:
- Einkünfte aus dem bebauten Grundstück
- AfA (Fußstapfenprinzip) - Hier habe ich den Wert vom Schenker übernommen
- Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind (Badezimmerschrank, Duschkabine und Rauchmelder)
- Geldbeschaffungskosten (Grundbucheintrag + Notar)
- Renovierungskosten (Erhaltungsaufwände auf 5 Jahre verteilt) - Ich habe alle Kosten angegeben, dann den Gesamtaufwand 2023 durch 5 geteilt und das Fünftel in "davon 2023 abzuziehen eingetragen". Das Gleiche dann auch bei "durch direkte Zuordnung ermittelt" eingetragen, korrekt?
- Sonstige Kosten (Fahrten zur Immobilie)

Da das Eigentum der Immobilie am 13.7.23 auf mich übergegangen ist, stellt sich für mich die Frage wie ich die Nebenkosten korrekt angebe.
Ich habe keine Zählerstände vom 13.7.23. Sonst hätte ich hier den Zeitraum vom 13.7.23 - 31.12.23 genommen.

Also habe ich nun alle Nebenkosten auf Anzahl Tage heruntergerechnet, also 171/365 der jeweiligen Kosten.
Bei den Kosten die nach Eigentumsanteilen abgerechnet wurden, sollte das ja kein Problem sein.

Aber wie ist das mit den Kosten die nach Verbrauch abgerechnet wurden? Akzeptiert das FA da eine anteilsmäßige Berechnung?
reckoner
Beiträge: 1048
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Vermietung - Nebenkosten bei unterjährigen Eigentümerwechsel absetzen

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich hätte einfach die Hälfte aller Kosten genommen, oder etwas genauer 5,5/12.
Wichtiger ist imho, dass der Schenker und du zusammen nicht zu viel absetzt, die Aufteilung ist nicht so entscheidend.
Aber wie ist das mit den Kosten die nach Verbrauch abgerechnet wurden? Akzeptiert das FA da eine anteilsmäßige Berechnung?
Grundsätzlich würde ich sagen, dass es akzeptiert wird (auch weil in deinem Fall Sommer und Winter in etwa gleich enthalten sind, speziell für Heizkosten müsstest du sonst mit Gradtagzahlen rechnen).

Ein Problem das ich sehe ist aber, dass die Wohnung gar nicht bewohnt wurde. Der Wasserverbrauch dürfte daher beispielsweise schon geringer gewesen sein als vorher. Aber in der Regel interessiert sich das Finanzamt nicht für solche Kleinigkeiten.

Stefan
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