Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag und Verbrauch des Verlustvortrags

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Finn99
Beiträge: 9
Registriert: 6. Feb 2023, 13:31

Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag und Verbrauch des Verlustvortrags

Beitrag von Finn99 »

Hallo,
ich habe von 2018 bis 2021 ein duales Bachelor-Studium gemacht. Dafür habe eine eine steuerfreie Vergütung iHv 300€ bekommen. Die Studiengebühren hat dabei mein Arbeitgeber übernommen, das lief aber wohl im Verhältnis zwischen der Berufsakademie und dem Arbeitgeber, darüber habe ich keine Unterlagen. Angenommen ich könnte mir die Belege besorgen, könnte ich dann die Studiengebühren als Werbungskosten geltend machen?
Das erste Hindernis wäre ja, dass ich die Gebühren nicht selbst gezahlt habe, andererseits waren sie ja irgendwo eine Vergütung für meine Tätigkeit.
Zweitens war das mein erster Abschluss, wo die Studiengebühren dann ja Sonderausgaben wären und eh nicht vortragsfähig. Ich habe aber gelesen, dass wenn es ein duales Studium ist, wieder Werbungskosten sind, weil ein Dienstverhältnis besteht.
Wenn ihr sagt, dass das Werbungskosten sind (wobei ich wenig Hoffnung habe), wäre meine letzte Frage ob diese Werbungskosten nicht direkt durch mein Gehalt wieder aufgebraucht wurde, oder zählt das nicht und sie können trotzdem vorgetragen werden?

In diesem Zusammenhang eine angrenzende Frage: Ich habe 2022 ein halbes Jahr Vollzeit gearbeitet (unter dem Grundfreibetrag), mache da gerade auch die Steuererklärung und bekomme die gesamten Steuern zurück. Was wird denn zuerst "aufgebraucht"? Der Grundfreibetrag oder die Werbungskosten und der Verlustvortrag? Ich habe nämlich aus 2021 und 2022 noch Studiengebühren, die definitiv Werbungskosten sind (weil Zweitausbildung/Master). Das würde sich ja aber gar nicht lohnen die aufzuführen, wenn der Verlustvortrag als erstes direkt aufgebraucht werden würde (durch das Einkommen aus der Vollzeitbeschäftigung).

Ich freue mich auf eure Antworten!
muemmel
Beiträge: 4849
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag und Verbrauch des Verlustvortrags

Beitrag von muemmel »

Der Grundfreibetrag oder die Werbungskosten und der Verlustvortrag? Werbungskosten und Verlustvortrag.
Das würde sich ja aber gar nicht lohnen die aufzuführen, wenn der Verlustvortrag als erstes direkt aufgebraucht werden würde (durch das Einkommen aus der Vollzeitbeschäftigung). So ist es, weswegen die anderen Fragen gegenstandslos sind.
Finn99
Beiträge: 9
Registriert: 6. Feb 2023, 13:31

Re: Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag und Verbrauch des Verlustvortrags

Beitrag von Finn99 »

Danke für deine Antwort!

Interessieren würde es mich aber schon, da ich Studienfachbedingt sehr interessiert an dem Thema bin.
muemmel
Beiträge: 4849
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag und Verbrauch des Verlustvortrags

Beitrag von muemmel »

Interessieren würde es mich aber schon Ich würde mal davon ausgehen, dass das keine Werbungskosten waren, da man sie nicht selbst getragen hat.
Finn99
Beiträge: 9
Registriert: 6. Feb 2023, 13:31

Re: Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag und Verbrauch des Verlustvortrags

Beitrag von Finn99 »

Okay... Das war ja auch schon mein Bauchgefühl, aber es ist schön, das nochmal bestätigt zu wissen.

Dann spare ich mir also alle Steuererklärungen vor 2022, weil der entstehende Verlustvortrag eh wieder weg wäre (durch die Vollzeitbeschäftigung '22), hole mir die Steuern für 2022 zurück, und mache noch eine Steuererklärung für 2023, weil ich da ja auch Studiengebühren bezahlt habe, wo der Verlustvortrag nicht direkt wieder verbraucht wird.

Pauschal versteuerte Minijobs verbrauchen den Verlustvortrag doch nicht, richtig? Achja und ich bekomme wegen einer Kündigung der geringfügigen Beschäftigung eine Abfindung, würde die meinen Verlustvortrag wieder aufbrauchen? Darauf muss ich zwar keine Steuern zahlen, aber sie ist wohl steuerpflichtig (oder wäre hier steuerbar das richtige Wort?).
muemmel
Beiträge: 4849
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag und Verbrauch des Verlustvortrags

Beitrag von muemmel »

Pauschal versteuerte Minijobs verbrauchen den Verlustvortrag doch nicht, richtig? Richtig.
Achja und ich bekomme wegen einer Kündigung der geringfügigen Beschäftigung eine Abfindung, würde die meinen Verlustvortrag wieder aufbrauchen? Ja (wobei das "aufbrauchen" natürlich von den konkreten Zahlen abhängt - jedenfalls wird er mit der Abfindung verrechnet).
Finn99
Beiträge: 9
Registriert: 6. Feb 2023, 13:31

Re: Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag und Verbrauch des Verlustvortrags

Beitrag von Finn99 »

Alles klar, danke!
Zwei Fragen habe ich noch: Wird ein Verlustvortrag nur festgestellt, wenn ich ein Haken bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setze? Wenn ich also kein Haken setze, würde auch kein Verlustvortrag entstehen? Gibt es irgendeinen Grund wieso man den Haken hier nicht setzten sollte, ein Verlustvortrag ist doch immer gut.
Wenn ich den Haken für 2022 setze, bin ich dann verpflichtet für 2023 eine Steuererklärung abzugeben?

Und wie sieht das eigentlich mit Kapitalerträgen aus, die liegen bei mir immer unter dem Sparerpauschbetrag, aber bin ich durch den Verlustvortrag verpflichtet die anzugeben, damit sie sozusagen dagegengerechnet werden können?
muemmel
Beiträge: 4849
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag und Verbrauch des Verlustvortrags

Beitrag von muemmel »

Wird ein Verlustvortrag nur festgestellt, wenn ich ein Haken bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setze? Ja - ein Verlust wird nur auf Antrag festgestellt.
Gibt es irgendeinen Grund wieso man den Haken hier nicht setzten sollte, ein Verlustvortrag ist doch immer gut. Man könnte z. B. einfach keinen Verlust haben. Im Übrigen kann ein Verlust wirkungslos verpuffen - dann macht es auch keinen Sinn, ihn feststellen zu lassen.
Wenn ich den Haken für 2022 setze, bin ich dann verpflichtet für 2023 eine Steuererklärung abzugeben? Nö - aber wenn ein Verlust festgestellt wird, sind Sie für 2023 und alle Folgejahre verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, bis der Verlust vollständig verrechnet ist.
Finn99
Beiträge: 9
Registriert: 6. Feb 2023, 13:31

Re: Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag und Verbrauch des Verlustvortrags

Beitrag von Finn99 »

Okay danke! Bin ich dann verpflichtet für ein Jahr wo ich den Verlustvortrag festellen lasse und für die Folgejahre wo er weiterhin besteht, meine Einkünfte aus Kapitalvermögen anzugeben(Inland, Abgeltungssteuer gezahlt oder unter Pauschbetrag)? Eigentlich müsste ich die ja nicht angeben, aber ich habe das Gefühl, dass die, sobald ein Verlustvortrag festgestellt wird, auch eine Rolle spielen.

Oder spielen Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der gesamten Thematik keine Rolle, wegen §20 Abs. 6 EStG?
Zuletzt geändert von Finn99 am 10. Mär 2024, 18:02, insgesamt 1-mal geändert.
muemmel
Beiträge: 4849
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag und Verbrauch des Verlustvortrags

Beitrag von muemmel »

wegen §10d Abs. 6 EStG? Es gibt keinen Absatz 6 in dem §.
Finn99
Beiträge: 9
Registriert: 6. Feb 2023, 13:31

Re: Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag und Verbrauch des Verlustvortrags

Beitrag von Finn99 »

Sorry, hab's gerade in dem Augenblick selbst gemerkt, meine §20 :)
Finn99
Beiträge: 9
Registriert: 6. Feb 2023, 13:31

Re: Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag und Verbrauch des Verlustvortrags

Beitrag von Finn99 »

Ich habe mir über das Thema die letzten 5 Stunden nochmal ein paar Gedanken gemacht und mich würde interessieren ob meine Überlegungen korrekt sind.

Theoretischer Fall: Sagen wir mal ich habe einen Verlustvortrag i.H.v 2000€ aus Studiumswerbungskosten und erziele durch einen Verkauf von Aktien 1500€ Gewinn. Ein Freistellungsauftrag ist gestellt, sodass 500€ mit 25% versteuert werden würden. Da die Steuer ja abgegolten ist, müsste ich die Anlage KAP nicht ausfüllen. Würde ich aber einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen, würde ich die Kapitalertragssteuer zurückerstattet bekommen, und mein Verlustvortrag auf 500€ sinken. Wenn ich sonst keine Einkünfte hätte, hätte ich die Steuer ja auch erstattet bekommen, da ich unter dem Grundfreibetrag liege, das wäre dann wohl einfach Pech, meine einzige Möglichkeit wäre dann, die Anlage KAP gar nicht auszufüllen, eine Pflicht dazu besteht nicht.
Bei dem gesamten Thema macht es keinen Unterschied ob die Werbungskosten im gleichen Jahr entstanden sind wie die Einkünfte aus Kapitalvermögen, oder vorher und man nun einen Verlustvortrag hat.
Es gibt aber grundsätzlich keine Beschränkung der Verrechnung von Werbungskosten/Verlustvorträgen aus Studium mit Kapitalerträgen, also unterschiedlicher Einkunftsarten (das dachte ich nämlich, dass man die Werbungskosten/Verlustvortrag nur mit späteren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit verrechnen kann).
Antworten