Hallo zusammen,
ich liege 60 Euro über der 15%-Grenze, wo Instandhaltung in einer vermieteten Wohnung (bspw. Malerarbeiten, Renovierung Bad) als Erhaltungsaufwand anerkannt wird. Nach jetzigem Stand würden die Arbeiten also komplett als Herstellungsaufwand angerechnet werden und somit nur die AfA erhöhen. Jetzt habe ich in der Rechnung des Elektrikers gesehen, dass dieser neben der Sanierung der bestehenden Elektroanlage auch drei neue zusätzliche Steckdosen (d.h. vorher gab es da keine Steckdosen, d.h. Wand aufmachen, Kabel legen, usw.) eingebaut hat. Kann ich diesen Anteil der Rechnung als Herstellungsaufwand rechnen und den Rest dann als Erhaltungsaufwand? Damit würde ich unter die 15%-Grenze fallen.
Vielen Dank für eure Gedanken, viele Grüße
Alex
Vermietung: Erhaltungsaufwand?
Re: Vermietung: Erhaltungsaufwand?
Hallo,
Außerdem ist eine Aufteilung gar nicht zulässig, denke ich.
Stefan
Das sind imho aber keine Herstellungskosten im Sinne des Gesetzes, da geht es um Schaffung von zusätzlichem Raum etc., nicht aber um so Kleinkram wie 3 neue Steckdosen.... auch drei neue zusätzliche Steckdosen ...
Außerdem ist eine Aufteilung gar nicht zulässig, denke ich.
Stefan