ich möchte für 2023 die Arbeitszimmerpauschale ansetzen. Jetzt heißt es im EStG (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html unter 6b)
Ich war 2023 von Mitte Juli bis Mitte August in Elternzeit.Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nach Satz 2 nicht vorliegen, ermäßigt sich der Betrag von 1 260 Euro um ein Zwölftel;
Wenn ich den Satz richtig deute, kann ich damit die volle Pauschale ansetzen, da ich in jedem Monat mindestens einen Tag gearbeitet habe und damit die Voraussetzung erfüllt habe. Verstehe ich das richtig?