ich habe ein paar Fragen zur Einkommensteuererklärung:
Kann ich meine freiwillige Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 noch abgeben (normale Abgabefrist war der 31.12.2023), wenn ich aus dem Jahr 2017 und 2018 noch einen Verlustvortrag eingereicht habe (Studienkosten) und den Verlust im Jahr 2019 geltend machen möchte?
Wenn das nicht mehr möglich ist, wie kann ich die Verluste in 2020 geltend machen?
Kann ich irgendwas aus 2019 als Verlust mit in 2020 geltend machen, um nicht die komplette Rückerstattung zu verschenken?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten und beste Grüße
Bedeutet das verzugskosten von xx EUR/Monat über 5 Jahre? Würde man dann nicht auch mehrfach verwahrt werden? Hieße das, dass die die Steuererklärung heute immernoch annehmen würden? Wie man merkt bin ich wirklich kein Profi.
1. Nein, heisst es nicht.
2. Frage ist unverständlich - wer oder was wird "verwahrt"? Falls es "ermahnt" heissen sollte: Woher soll denn das FA wissen, dass Sie einen Antrag auf Verlustfeststellung einreichen werden?
3. Ja, heisst es - vorausgesetzt natürlich, es wird wirklich ein Verlust festgestellt.