Steuerabzug PKV erst ab 653 € wirksam?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mast3r
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Registriert: 6. Mär 2024, 23:37

Steuerabzug PKV erst ab 653 € wirksam?

Beitrag von Mast3r »

​Hi zusammen,


ich beschäftige mich aktuell mit dem Thema PKV und tatsächliche Auswirkung der Beiträge und insbesondere enthaltene Basisanteile auf mein Nettoeinkommen / Auszahlung. Angestellt, d.h. inkl AG-Zuschuss ergibt sich bei Eingabe der Eckdaten in einen Brutto-Netto Rechner das Bild, dass die Beiträge zur PKV komischerweise erst ab einem monatlichen Basisbeitrag von 653 € die Lohnsteuer senken. Bei allen Beträgen darunter, bleibt die Lohnsteuer unverändert. Kann mir das jemand erklären?


Beispiel:

Einkommen: 100.000

Steuerklasse: I

Kinderlos

West-Bundesländer

Keine Kirchensteuer

RV-Pflichtig

PKV mit AG-Zuschuss


Ergibt bei "Monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (Euro)* = 653 € Folgendes:


Jahres-Bruttolohn

100.000,00

Lohnsteuer

26.526,00

Solidaritätszuschlag

999,12

Kirchensteuer

0,00

Steuern gesamt

27.525,12


Ergibt bei "Monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (Euro)* = 652 € Folgendes:


Jahres-Bruttolohn

100.000,00

Lohnsteuer

26.529,00

Solidaritätszuschlag

999,48

Kirchensteuer

0,00

Steuern gesamt
27.528,48



Ergibt bei "Monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (Euro)* = 100 € genau das selbe:


Jahres-Bruttolohn

100.000,00

Lohnsteuer

26.529,00

Solidaritätszuschlag

999,48

Kirchensteuer

0,00

Steuern gesamt

27.528,48


Sind Basisbeiträge zur PKV also erst ab 653€ monatlich steuerwirksam? Falls ja, warum? Sind hier Pauschalen in der Abrechnung versteckt, sodass erst ab diesem Betrag ein Unterschied wirksam wird?

Habe folgenden Rechner verwendet: https://www.test.de/Brutto-Netto-Rechner-So-viel-Netto-bleibt-uebrig-5557780-0/
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