Wohnung steuerlich geltend machen - aber wie

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
JuliaMünchen
Beiträge: 1
Registriert: 6. Mär 2024, 20:25

Wohnung steuerlich geltend machen - aber wie

Beitrag von JuliaMünchen »

Hallo ihr Lieben!

Hoffe, Ihr habt eine gute Idee für mich. Folgender Sachverhalt:

Unternehmer X hat eine GmbH & Co. KG in München (die Umsatzerlöse bestehen überwiegend aus Umsätzen aus dem Franchiseunternehmen (Dienstleistung)). Seine Frau (Prokuristin) ist bei ihm angestellt. Nun kaufen beide als Privatperson eine 1,5 Zimmer große Wohnung in Berlin, um näher am Franchisegeber dran zu sein und um dort weiter Fuß zu fassen und die neue Geschäftsidee zu festigen. Die Wohnung besteht aus einem extra Arbeitszimmer und einem Wohn-/Essbereich. Kunden und Geschäftspartner werden in der Wohnung jedoch nicht getroffen.

Die Wohnung soll nicht ins Betriebsvermögen eingelegt werden aufgrund der Verstrickung der stillen Reserven.

Aber welche Möglichkeiten gibt es nun die Wohnung steuerlich geltend zu machen? Die Möglichkeiten Zweigniederlassung und Tochterunternehmen passen nicht und eine unselbständige Betriebsstätte ebenso. Somit gibt es aus der unternehmerischen Perspektive keine Möglichkeit.

Als erste Option als Privatperson wäre mir spontan die Möglichkeit einer Zweitwohnung/doppelte Haushaltsführung in den Sinn gekommen. Die Ehefrau fährt oft auch alleine nach Berlin, um die "Geschäfte voranzutreiben" und langfristig soll ja eben Berlin ein immer wichtigerer Standort werden für die neue Geschäftsidee. Jedoch passt die Definition der Zweitwohnung nicht, da es bzgl. der Entfernungen natürlich nicht passt ("Die Zweitwohnung darf nur halb so weit von Ihrer Arbeitsstelle entfernt sein, wie Ihr Hauptwohnsitz). Aber ist es an dieser Stelle trotzdem möglich sich von der Zweiwohnsitzsteuer zu befreien, da man die Berliner Wohnung ja benötigt, um in der Nähe Geschäftspartner zu sein?

Weitere Option - Arbeitszimmer. In München gibt es ein angemietetes Büro aber in Berlin gibt es keine weitere Möglichkeit außer das Arbeitszimmer in der Wohnung. Kann die Ehefrau das Zimmer dann also angeben? In Berlin selbst bildet das Arbeitszimmer ja den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, aber eben nicht der gesamten bezogen auf Deutschland.

Ich bin also ein bisschen ratlos in diesem Wirrwarr und würde mich über den ein oder anderen Hinweis und Tipp sehr freuen:-)

Vielen lieben Dank!
Julia
Antworten