Vorsteuerabzug bei Dreiecksverhältnis: Kunde - Händler – Bank

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Eckart
Beiträge: 2
Registriert: 24. Feb 2024, 05:07

Vorsteuerabzug bei Dreiecksverhältnis: Kunde - Händler – Bank

Beitrag von Eckart »

Hallo,

ich bin in den folgenden Fall involviert:

Die Gründerin einer Praxis für Tierphysiotherapie kauft in 2024 ein Diagnosegerät für 7.000 €. Dieses kann sie bei einem Händler kaufen und gleichzeitig eine Darlehensfinanzierung über 60 Monate abschließen, mit einer Bank, mit der der Händler zusammenarbeitet. Die Kundin würde das Gerät bei dem Händler kaufen und von ihm eine Rechnung erhalten. Gleichzeitig würde sie mit der Bank einen Darlehensvertrag schließen. Die Bank würde aber den Darlehensbetrag zur Begleichung der Rechnung direkt an den Händler überweisen. Anschließend würde die Kundin die Raten über mehrere Jahre direkt an die Bank zahlen.

Wir gehen von einer Ist-Versteuerung aus. Wenn die Kundin nun in 2024 die Kleinunternehmerregelung nutzt und ab 2025 zur Regelbesteuerung wechselt, ginge ihr dann der komplette Vorsteuerabzug verloren oder könnte sie für die in 2025 und in den Folgejahren gezahlten Raten anteilig Vorsteuerabzug geltend machen?

Hilfreich bei dieser Überlegung ist vielleicht auch, wie der Fall wäre, wenn bereits in 2024 Regelbesteuerung vorliegen würde.

Aus meiner Sicht als Laie ist das etwas knifflig und könnte eventuell nicht ganz eindeutig sein. Für Antworten mit fundierter Einschätzung vorab vielen Dank.

Grüße
Eckart
Tom998
Beiträge: 569
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Vorsteuerabzug bei Dreiecksverhältnis: Kunde - Händler – Bank

Beitrag von Tom998 »

Hier liegen folgende umsatzsteuerliche Leistungsbeziehungen vor:
a) Händler -- Kundin
b) Bank -- Kundin

zu a)
Aus der Anschaffung hat die Kunden in 2024 den vollen Vorsteuerabzug, wenn sie regelbesteuert ist.
Sie hat keinen Vorsteuerabzug in 2024, wenn sie Kleinunternehmerin ist.
Wechselt sie 2025 in die Regelbesteuerung, liegt ein Fall des § 15a UStG vor (anteiliger Vorsteuerabzug ab 2025). Sie kann ab 2025 Teile des Vorsteuerbetrages aus 2024 geltend machen.
Der Berichtigungszeitraum beträgt 60 Monate ab Anschaffung. Wird z.B. am 01.03.2024 angeschafft, sind 10/60 der Vorsteuer verloren. Ab 01/2025 können monatlich 1/60 der Vorsteuer für die restlichen 50 Monate geltend gemacht werden.

zu b)
Die Gewährung von Krediten ist umsatzsteuerfrei. Die Bank kann den Umsatz (Zins) als steuerpflichtig behandeln, wenn er an einen zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer erfolgt. Für den Kunden kommt beides auf das Gleiche raus.
Severina
Beiträge: 1286
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Vorsteuerabzug bei Dreiecksverhältnis: Kunde - Händler – Bank

Beitrag von Severina »

Ganz kleine Ergänzung:
Die 15-a-Korrektur funktioniert hier, da die Vorsteuer - seien die 7.000 € nun netto oder brutto - mehr als 1.000 € beträgt. Bei Abschaffungen, bei denen dies nicht der Fall ist, ist die Vorsteuerkorrektur nach § 15 a UStG nicht möglich.
Eckart
Beiträge: 2
Registriert: 24. Feb 2024, 05:07

Re: Vorsteuerabzug bei Dreiecksverhältnis: Kunde - Händler – Bank

Beitrag von Eckart »

Vielen Dank an Tom998 und Severina für die kompetenten, sehr verständlichen und für mich hilfreichen Antworten.

Ich bitte um Entschuldigung, dass ich heute erst reagiere. Bin neu im Forum und hatte versehentlich bei den Benachrichtigungsfunktionen einen Haken nicht gesetzt und so die Antworten erst spät gesehen.

Die Problemstellung ist nun zu meiner Zufriedenheit gelöst. :)
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