Ich werbe Tippggeber an von denen der größte Teil kein Gewerbe angemeldet hat.
Es geht um Immobilien. Wenn durch einen Tip eines Tippgebers eine Immobilie verkauft wird erhält der Tippgeber eine Provision.
Wie ist denn die Provision abzurechnen, wenn der Tippgeber kein Gewerbe angemeldet hat?
Beispiel: Provison 1.000€
Müssen dann 1.190€ abgerechnet werden und 190€ Umsatzsteuer ausgewiesen werden oder einfach 1.000€?
Tippgeberprovision
Re: Tippgeberprovision
Wenn Umsatzsteuer offen aus gewiesen wird, ist sie auch an das FA abzuführen. Werden die Tippgeber als Unternehmer i.S. des UStG beim FA geführt? Wohl kaum.
Re: Tippgeberprovision
90% werden nicht als Unternehmer i.S. des UStG beim FA geführt.
Und genau um diese Gruppe geht es mir.
Re: Tippgeberprovision
Bei einmaliger Tätigkeit dürfte noch keine, bei wiederholter Tätigkeit dürfte eine Unternehmereigenschaft anzunehmen sein. Innerhalb der in § 19 UStG genannten Grenzen sind die Tippgeber Kleinunternehmer und dürfen keine Umsatzsteuer offen ausweisen. Weisen sie diese dennoch aus, wird die Umsatzsteuer gem. § 14c geschuldet. Der Leistungsempfänger hat aus unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer keinen Vorsteuerabzug. Die Tippgeber können auf die Anwendung des § 19 verzichten.90% werden nicht als Unternehmer i.S. des UStG beim FA geführt. Und genau um diese Gruppe geht es mir.
Re: Tippgeberprovision
Vielen Dank für die Informationen!
Wie verhält es sich denn wenn ich wie die großen Partnerprogrammbetreiber eine Gutschrift für den Tippgeber erstelle?
Ich kenne es so, dass wenn keine Bescheinigung (z.B. Vergabe einer USt ID) über eine Umsatzsteuerpflicht vorgelegt wird, die Betreiber die Provision ohne USt. abrechnen und überweisen.
Kann ich dies auch so machen?
Wie verhält es sich denn wenn ich wie die großen Partnerprogrammbetreiber eine Gutschrift für den Tippgeber erstelle?
Ich kenne es so, dass wenn keine Bescheinigung (z.B. Vergabe einer USt ID) über eine Umsatzsteuerpflicht vorgelegt wird, die Betreiber die Provision ohne USt. abrechnen und überweisen.
Kann ich dies auch so machen?
Re: Tippgeberprovision
Wenn der umsatzsteuerliche Status unbekannt ist, geht es wohl nur so.