Steuererklärung Lokführer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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zksiesge
Beiträge: 3
Registriert: 3. Mär 2024, 10:47

Steuererklärung Lokführer

Beitrag von zksiesge »

Hallo,

Bis jetzt habe ich meine Steuererklärung immer selbst gemacht über taxfix app.
Seit letzten Jahr bin ich Lokführer (fertig mit Ausbildung seit juli)

Meine Dienststelle ist ca 40km von meinen Wohnort entfernt, wenn ich von dort anfangen muss bekomme ich von der Firma keine Aufwandsentschädigung.
Es gibt noch 3 Außenstellen die zu meinen Gebiet noch dazu kommen. Wenn ich von dort anfangen muss bekomme ich pro Tag jeweils 13 bzw 18€ von der Firma als Aufwandsentschädigung am Ende des Monats bezahlt.
Allerdings ist es da nicht ausschlaggebend wo man wohnt, jemand der 1km von der Außenstelle xy weg wohnt bekommt den gleichen Betrag als jemand der 100km von der Außenstelle weg wohnt.

Welche Anzahl an km kann ich jetzt noch in der Steuererklärung geltend machen?

Z.b. an den Tagen an denen ich 18€ von der Firma bekomme, von meinen Wohnort fahr ich einfach 25km zur Außenstelle, an den Tag wo ich 13€ bekomme fahr ich einfach 75km von meinen Wohnort zur Außenstelle.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung Lokführer

Beitrag von muemmel »

Wenn ich von dort anfangen muss bekomme ich pro Tag jeweils 13 bzw 18€ von der Firma als Aufwandsentschädigung am Ende des Monats bezahlt. Das ist nicht für Fahrtkosten, das ist der Verpflegungsmehraufwand. Übrigens beträgt die steuerfreie Pauschale für Verpflegungsmehraufwand 14 Euro - der Rest ist zu versteuern. An Tagen mit 13 Euro bleibt dann noch ein Euro, der von Steuer abgesetzt werden kann.
jemand der 1km von der Außenstelle xy weg wohnt bekommt den gleichen Betrag als jemand der 100km von der Außenstelle weg wohnt. Genau - das Geld ist, siehe letzte Antwort, nicht für die Fahrtkosten gedacht.
Welche Anzahl an km kann ich jetzt noch in der Steuererklärung geltend machen? Ganz einfach - Sie haben eine erste Tätigkeitsstätte: Das ist Ihre Dienststelle. Jede Fahrt zu einer Außenstelle ist eine Dienstreise. Folglich kann für die Fahrt zur Dienststelle folgendes geltend gemacht werden: 20 km x 0,30 Euro, 20 km x 0,38 Euro = 6+7,60 Euro = 13,60 Euro je Arbeitstag. Bei Fahren zu den Außenstellen gelten die Sätze des Reisekostenrechtes, also 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Beispiel: 75 km zur Außenstelle ergeben 150 gefahrene km = 150 x 0,30 Euro = 45 Euro (vorausgesetzt, Sie fahren mit dem Auto - bei öff. Verkehrsmitteln ist es anders).
zksiesge
Beiträge: 3
Registriert: 3. Mär 2024, 10:47

Re: Steuererklärung Lokführer

Beitrag von zksiesge »

Erstmal danke für die Antwort :) :)

Den unteren Teil den sie geschrieben haben kann ich nachvollziehen, hätte ich selbst auch genauso verstanden. Allerdings der obere Teil das ich kein Fahrtgeld sondern Verpflegungsmehraufwand bekomme von der Firma stimmt definitiv nicht.
Es steht im Tarifvertrag drinnen das die km den der Zug zurück legt (von der Dienststelle zu den jeweiligen Außenstellen) eben als Aufwandsentschädigung bezahlt wird jeweils am Ende des Monats. Das sind dann zufällig 13 bzw 18€

Habe auch ein extra Schreiben von der Firma bekommen das ich an z.b. 200 Tagen länger als 8 Stunden von der ersten Tätigkeitsstätte weg war und kein Verpflegungsmehraufwand bekommen habe, das müsste ich selbst bei der Steuererklärung noch machen.
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