Guten Tag,
Ich brauche dringend Hilfe, da ich kürzlich eine vom Finanzamt erstellen Steuerbescheid für das Jahr 2021 erhalten habe. In 2021 habe ich einerseits als Arbeitnehmer ca. 9000€ Brutto erwirtschaftet und (nicht parallel) in zwei Schichten in einem Corona Testcenter 220€ erarbeitet. Die Kommunikation mit den Zuständigen Manager war nicht sehr gut und ich wusste damals auch nicht was es heißt auf Rechnung zu arbeiten. Ich habe nachträglich eine neue Steuernummer angemeldet und den zuständigen Unternehmen eine Rechnung für meine zwei Schichten ausgestellt.
Ich wusste bis heute nicht, dass ich beim Finanzamt diesbezüglich noch etwas erledigen muss.
Nun soll ich laut dem Amt pauschal 10.000€ erwirtschaftet haben in 2021 und ca. 2.000€ Steuern (inkl. Verspätungspauschale ca. 400€) nachzahlen.
Wie gehe ich nun genau vor? Im Amt wurde mir gesagt, dass ich die Steuererklärung nachreichen soll. Aber kann ich auch Widerruf einlegen oder ist die Steuererklärung der richtige Weg? Und muss ich dann die 400€ Verspätungspauschale trotzdem zahlen? Ich bin auch dabei die Steuernummer abzumelden (wusste auch nicht, dass ich das machen muss).
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin ein wenig am verzweifeln.
Mit freundlichen Grüßen,
Igreiss
Arbeit auf Rechnung im Corona Testcenter
Re: Arbeit auf Rechnung im Corona Testcenter
Hallo,
ich hätte geraten, beim Finanzamt vorzusprechen und den Sachverhalt zu erläutern (es war nicht nachhaltig, nur 220 Euro Umsatz). Unter Umständen hätte das schon gereicht.
Bei 9.000 Euro Lohn fällt gar keine Steuer an, und die 220 Euro sind sowieso steuerfrei (410-Euro-Grenze).
Darüber, ob eine solche Tätigkeit überhaupt selbstständig ist (was ich anzweifele) braucht man in dem Fall gar nicht nachdenken.
Stefan
ich hätte geraten, beim Finanzamt vorzusprechen und den Sachverhalt zu erläutern (es war nicht nachhaltig, nur 220 Euro Umsatz). Unter Umständen hätte das schon gereicht.
Da das bereits gesagt wurde dürfte das jetzt auch der beste Weg sein.Im Amt wurde mir gesagt, dass ich die Steuererklärung nachreichen soll.
Bei 9.000 Euro Lohn fällt gar keine Steuer an, und die 220 Euro sind sowieso steuerfrei (410-Euro-Grenze).
Darüber, ob eine solche Tätigkeit überhaupt selbstständig ist (was ich anzweifele) braucht man in dem Fall gar nicht nachdenken.
Du meinst Einspruch. Aber gegen einen Schätzungsbescheid ist das natürlich nur zielführend, wenn man auch die realen Einkünfte erklärt, und das geschieht nun mal mittels Einkommensteuererklärung.Aber kann ich auch Widerruf einlegen
Stefan