Arbeit auf Rechnung im Corona Testcenter

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Igreiss
Beiträge: 1
Registriert: 29. Feb 2024, 08:52

Arbeit auf Rechnung im Corona Testcenter

Beitrag von Igreiss »

Guten Tag,
Ich brauche dringend Hilfe, da ich kürzlich eine vom Finanzamt erstellen Steuerbescheid für das Jahr 2021 erhalten habe. In 2021 habe ich einerseits als Arbeitnehmer ca. 9000€ Brutto erwirtschaftet und (nicht parallel) in zwei Schichten in einem Corona Testcenter 220€ erarbeitet. Die Kommunikation mit den Zuständigen Manager war nicht sehr gut und ich wusste damals auch nicht was es heißt auf Rechnung zu arbeiten. Ich habe nachträglich eine neue Steuernummer angemeldet und den zuständigen Unternehmen eine Rechnung für meine zwei Schichten ausgestellt.
Ich wusste bis heute nicht, dass ich beim Finanzamt diesbezüglich noch etwas erledigen muss.
Nun soll ich laut dem Amt pauschal 10.000€ erwirtschaftet haben in 2021 und ca. 2.000€ Steuern (inkl. Verspätungspauschale ca. 400€) nachzahlen.
Wie gehe ich nun genau vor? Im Amt wurde mir gesagt, dass ich die Steuererklärung nachreichen soll. Aber kann ich auch Widerruf einlegen oder ist die Steuererklärung der richtige Weg? Und muss ich dann die 400€ Verspätungspauschale trotzdem zahlen? Ich bin auch dabei die Steuernummer abzumelden (wusste auch nicht, dass ich das machen muss).

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin ein wenig am verzweifeln.
Mit freundlichen Grüßen,
Igreiss
reckoner
Beiträge: 1048
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Arbeit auf Rechnung im Corona Testcenter

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich hätte geraten, beim Finanzamt vorzusprechen und den Sachverhalt zu erläutern (es war nicht nachhaltig, nur 220 Euro Umsatz). Unter Umständen hätte das schon gereicht.
Im Amt wurde mir gesagt, dass ich die Steuererklärung nachreichen soll.
Da das bereits gesagt wurde dürfte das jetzt auch der beste Weg sein.

Bei 9.000 Euro Lohn fällt gar keine Steuer an, und die 220 Euro sind sowieso steuerfrei (410-Euro-Grenze).

Darüber, ob eine solche Tätigkeit überhaupt selbstständig ist (was ich anzweifele) braucht man in dem Fall gar nicht nachdenken.
Aber kann ich auch Widerruf einlegen
Du meinst Einspruch. Aber gegen einen Schätzungsbescheid ist das natürlich nur zielführend, wenn man auch die realen Einkünfte erklärt, und das geschieht nun mal mittels Einkommensteuererklärung.

Stefan
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