Spitzensteuersatz

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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RayBanton
Beiträge: 3
Registriert: 31. Aug 2017, 20:03

Spitzensteuersatz

Beitrag von RayBanton »

Hallo Allerseits,

der Spitzensteuersatz von 42% wird in Deutschland für Singles ja ab einem Jahreseinkommen von >67.000€ angewandt (Ab >280.000 kommt dann der Höchststeuersatz von 45% zur Anwendung aber das soll hier nicht das Thema sein).

Also ein Single, der Steuerklasse I müsste bei einem Brutto-Jahreseinkommen zwischen 67.000€ und 280.000€ prozentual gleich besteuert sein.

Wenn ich jedoch die renommierten Brutto-Netto-Rechner im Internet verwende, wie z.B. https://www.handelsblatt.com/brutto-netto-rechner/, bekomme ich bei allen Rechnern einen prozentualen Unterschied der Steuerbelastung, je nachdem ob ich 100.000€ oder 200.000€ verdiene. Wie kann das sein?

Beispiel https://www.handelsblatt.com/brutto-netto-rechner/:

Steuerklasse I in Baden-Württemberg inklusive Kirchensteuer bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000€, bekomme ich ein Netto von 56.474.30€. -> Abgaben von 43,53%
Steuerklasse I in Baden-Württemberg inklusive Kirchensteuer bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 200.000€, bekomme ich ein Netto von 108.226.29€. -> Abgaben von 45,89%

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

VG
Severina
Beiträge: 1286
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Spitzensteuersatz

Beitrag von Severina »

Der Grundfreibetrag wirkt sich anteilig immer weniger aus.
RayBanton
Beiträge: 3
Registriert: 31. Aug 2017, 20:03

Re: Spitzensteuersatz

Beitrag von RayBanton »

Das ist plausibel. Danke für die Antwort.
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