Guten Tag.
Ich habe mein Einfamilienhaus an meinen Sohn verschenkt. Ich bin Nießbraucher und wohne unendgeldlich, mein Sohn ist Eigentümer.
Es geht um den Einbau neuer Fenster und wer die energetischen Sanierung steuerlich absetzen kann.
Frage:
ICH als Nießbraucher bezahle die auf meine Person ausgestellte Rechnung und setze die energetische Sanierung ab. Ist das möglich?
Oder kann nur mein Sohn als Eigentümer die auf ihn ausgestellte Rechnung und somit die energetische Sanierung absetzen?
MfG Ruby
Nießbrauch und Steuerliche Absetzung energetische Erneuerung
Re: Nießbrauch und Steuerliche Absetzung energetische Erneuerung
Nein, da er weder Einkünfte aus V+V erzielt noch es sich um seine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung handelt.Oder kann nur mein Sohn als Eigentümer die auf ihn ausgestellte Rechnung und somit die energetische Sanierung absetzen?
Ja, da für den § 35c EStG neben dem bürgerlich-rechtlichen Eigentum auch das wirtschaftliche Eigentum (Nießbrauch) ausreicht (s. BMF vom 14.01.2021 unter Rz. 3b):ICH als Nießbraucher bezahle die auf meine Person ausgestellte Rechnung und setze die energetische Sanierung ab. Ist das möglich?
https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2022/C-Anhaenge/Anhang-27b/III-2/inhalt.html
Re: Nießbrauch und Steuerliche Absetzung energetische Erneuerung
Vielen Dank für die Antwort.
Mfg Ruby
Mfg Ruby