Guten Tag,
Ich habe einmal eine Frage. Ich habe eine Ausbildung gemacht und befinde mich derzeit in einem nachfolgenden Studium. D.h. ich kann einen Verlustvortrag machen, da es sich um einen zweiten Bildungsweg handelt.
Einige Sachen kann ich von der Steuer absetzen (Werbungskosten, Semester gebühren, etc.)
Demnächst unternehme ich über meine Hochschule eine Bildungsreise, kann ich diese ebenfalls steuerlich geltend machen. Und unter welcher Kategorie fällt diese? Kann ich sie zu 100 % absetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Verlustvortrag Student im 2. Bildungsweg
Re: Verlustvortrag Student im 2. Bildungsweg
kann ich diese ebenfalls steuerlich geltend machen. Vermutlich nicht - die Teilnahme dürfte ja nicht verpflichtend sein: Folglich ist die Reise nicht notwendig, um den Berufsabschluss XY zu erreichen.