Google Adsense Werbeeinnahmen rückwirkend versteuern?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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dynson73
Beiträge: 3
Registriert: 19. Feb 2024, 12:50

Google Adsense Werbeeinnahmen rückwirkend versteuern?

Beitrag von dynson73 »

Hallo,

ich betreibe seit 2017 AdSense Anzeigen für einen Freund auf seiner Website. Quasi als Freundschaftsdienst.
Es handelt sich um sehr geringe Einnahmen in Höhe von 100€ in 7 Jahren. Ich habe damals nicht groß darüber nachgedacht und stelle jetzt fest, dass ich das ggf. versteuern müsste.

Allerdings habe ich die rund 2€ im Monat Gewinn mir von Google weder auszahlen lassen, noch habe ich sie in meinen Steuererklärungen aufgenommen. Ich bin voll berufstätig und habe mich nicht als Freiberufler o.ä. gemeldet.

Meine Fragen sind:
  • Kann ich, da ich mir das Geld nie habe auszahlen lassen (ich habe bei AdSense auch noch keine Steuernummer oder ein Konto zum Auszahlen angegeben), das Geld jetzt auszahlen lassen und die 100€ in meiner Steuerklärung für 2023 angeben??
  • Oder müsste ich das Finanzamt kontaktieren, um alle meine Steuererklärungen seit 2017 rückwirkend anpassen zu lassen wegen dieser Kleckerbeträge?
  • Ist es ggf. einfacher, das Konto einfach zu löschen und auf den Gewinn zu verzichten statt jetzt mit dem Finanzamt ggf. Probleme zu bekommen?

Ich würde mich über eine Einschätzung sehr freuen - Danke!
reckoner
Beiträge: 1048
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Google Adsense Werbeeinnahmen rückwirkend versteuern?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

das dürfte doch steuerfrei sein (410 Euro Freigrenze - die ist ja nicht einmal in Summe übertroffen, geschweige denn in den einzelnen Jahren).

Ob das Geld auch ohne Steuernummer ausgezahlt wird glaube ich aber nicht.
Der Freund hat doch ein Gewerbe, oder? Dann soll er das doch über seine Bücher laufen lassen, und dann an dich weiterleiten. Schließlich ist es ja auch seine Website.

Stefan
dynson73
Beiträge: 3
Registriert: 19. Feb 2024, 12:50

Re: Google Adsense Werbeeinnahmen rückwirkend versteuern?

Beitrag von dynson73 »

Danke Stefan,

es über seine Bücher laufen zu lassen funktioniert tatsächlich nicht wirklich nach meiner Recherche. Denn man darf in seinem AdSense Account wohl nur die eigenen Daten hinterlegen.
Ergo Steuernummer und co. Man könnte das ganze an sein AdSense-Konto übertragen, aber er hat keins und will keins :-D

Es wäre für mich ja okay, es in meine 2023er Steuererklärung aufzunehmen, da der Betrag so minimal ist. Ich bin mir aber unsicher, ob das problematisch ist, da die Einnahmen ja fortwährend seit 2017 hineingekommen sind und nicht ausschließlich in 2023. Es wäre schon verrückt, wenn man mir daraus einen Strick drehen würde - aber ich möchte einfach korrekt handeln und bin lieber vorsichtig.


Danke!
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Google Adsense Werbeeinnahmen rückwirkend versteuern?

Beitrag von muemmel »

Ich bin mir aber unsicher, ob das problematisch ist, da die Einnahmen ja fortwährend seit 2017 hineingekommen sind und nicht ausschließlich in 2023. Die Einnahmen sind eben nicht "seit 2017 hineingekommen", sondern 2023 und in keinem anderen Jahr zugeflossen - einfach mal "Zuflussprinzip" googeln.
dynson73
Beiträge: 3
Registriert: 19. Feb 2024, 12:50

Re: Google Adsense Werbeeinnahmen rückwirkend versteuern?

Beitrag von dynson73 »

Danke, Muemmel. Das Zuflussprinzip habe ich gegoogled und es wird auch im Kontext AdSense so erwähnt, wie du es beschreibst.
Das hat mir wirklich sehr geholfen! Tausend Dank!
reckoner
Beiträge: 1048
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Google Adsense Werbeeinnahmen rückwirkend versteuern?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

was hat dir denn jetzt weitergeholfen?
An der steuerrechtlichen Lage hat sich doch nichts geändert, es ist immer noch steuerfrei (vermutlich - weil wir nicht wissen, was für Einkünfte du sonst noch hast).
Das Finanzamt interessiert sich wahrscheinlich gar nicht dafür.

Und das wirkliche Problem (die Auszahlung) ist auch immer noch ungelöst.

Wenn Google aber mit deinen (privaten) Steuerdaten zufrieden ist dann mach das, mit dem Finanzamt wird es da imho keine Probleme geben, auch wenn die eigentlich nötige Gewerbeanmeldung unterblieben ist.
es über seine Bücher laufen zu lassen funktioniert tatsächlich nicht wirklich nach meiner Recherche. Denn man darf in seinem AdSense Account wohl nur die eigenen Daten hinterlegen.
Wer sagt das? Steuerrechtlich stimmt das jedenfalls nicht.
Aber gerade die ausländischen Firmen machen es sich natürlich leicht, und verlangen einfach eindeutige Verhältnisse; dumm ist das nicht.

Stefan
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