Kleinunternehmerregelung - Reisekosten in Rechnung stellen
Kleinunternehmerregelung - Reisekosten in Rechnung stellen
Hallo,
ich bin neu hier und seit Anfang des Jahres nebenberuflich, auf Honorarbasis, in der Erwachsenenbildung tätig. Konkret heißt das, dass ich Vorträge und Workshops im Bereich Soziale Arbeit/Pädagogik halte. Der geschätzte Aufwand hält sich in Grenzen. Der Umsatz im Jahr beläuft sich vermutlich auf max. 5.000 Euro.
Nach einer ersten Beratung beim Steuerberater, habe ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt eingereicht und darin erklär, dass ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte und als Freiberufler tätig in der Erwachsenenbildung tätig bin.
Wenn ich nichts falsch verstanden habe, bedeutet das für mich, dass ich keine Gewerbesteuer abführen muss, keine Umsatzsteuererklärung machen muss, jedoch auf meinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen darf, mit dem Hinweis auf §19 UstG. Mit meiner nächsten Steuererklärung muss ich jedoch die Anlage EÜR ausfüllen und mein Einkommen aus der Selbstständigkeit im Rahmen der Einkommenssteuer versteuern.
So weit mal mein Wissenstand rekapituliert.
Meine Frage:
Jetzt habe ich aktuell folgende Situation. Im Rahmen eines Auftrag muss ich von Stuttgart nach Berlin reisen und dort auch zwei Tage übernachten. Gegenüber meinem Auftraggeber kann ich die Kosten für das Zugticket und die Übernachtung in Rechnung stellen.
Wie mache ich das aber, wenn ich auf das Zugticket und die Übernachtung MwSt. Zahle und diese Kosten dann dem Kunden in Rechnung stellen möchte?
Nach allem was ich im Internet finden konnte, muss ich bei den Reisekosten in der Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen. Jedoch darf ich das auf Grund der Kleinunternehmerregelung ja nicht.
Diese Frage treibt mich nun gedanklich um und ich finde meine Lösung.
Würde mich freuen, wenn jemand den Knoten in meinem.kof lösen kann.
Viele Grüße,
OhSteve
ich bin neu hier und seit Anfang des Jahres nebenberuflich, auf Honorarbasis, in der Erwachsenenbildung tätig. Konkret heißt das, dass ich Vorträge und Workshops im Bereich Soziale Arbeit/Pädagogik halte. Der geschätzte Aufwand hält sich in Grenzen. Der Umsatz im Jahr beläuft sich vermutlich auf max. 5.000 Euro.
Nach einer ersten Beratung beim Steuerberater, habe ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt eingereicht und darin erklär, dass ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte und als Freiberufler tätig in der Erwachsenenbildung tätig bin.
Wenn ich nichts falsch verstanden habe, bedeutet das für mich, dass ich keine Gewerbesteuer abführen muss, keine Umsatzsteuererklärung machen muss, jedoch auf meinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen darf, mit dem Hinweis auf §19 UstG. Mit meiner nächsten Steuererklärung muss ich jedoch die Anlage EÜR ausfüllen und mein Einkommen aus der Selbstständigkeit im Rahmen der Einkommenssteuer versteuern.
So weit mal mein Wissenstand rekapituliert.
Meine Frage:
Jetzt habe ich aktuell folgende Situation. Im Rahmen eines Auftrag muss ich von Stuttgart nach Berlin reisen und dort auch zwei Tage übernachten. Gegenüber meinem Auftraggeber kann ich die Kosten für das Zugticket und die Übernachtung in Rechnung stellen.
Wie mache ich das aber, wenn ich auf das Zugticket und die Übernachtung MwSt. Zahle und diese Kosten dann dem Kunden in Rechnung stellen möchte?
Nach allem was ich im Internet finden konnte, muss ich bei den Reisekosten in der Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen. Jedoch darf ich das auf Grund der Kleinunternehmerregelung ja nicht.
Diese Frage treibt mich nun gedanklich um und ich finde meine Lösung.
Würde mich freuen, wenn jemand den Knoten in meinem.kof lösen kann.
Viele Grüße,
OhSteve
Re: Kleinunternehmerregelung - Reisekosten in Rechnung stellen
Im Internet steht auch, dass die Erde eine Scheibe ist. Da Sie als KleinU keine Umsatzsteuer offen ausweisen dürfen, weisen Sie eben keine Umsatzsteuer offen aus. Punkt.
BTW: "Das Internet" ist keine Quellenangabe.
BTW: "Das Internet" ist keine Quellenangabe.
Re: Kleinunternehmerregelung - Reisekosten in Rechnung stellen
Hallo Tom,
hier mal eine Quelle
https://www.kanzlei-laaser.com/weiterberechnung-der-reisekosten-von-kuenstlern-gegenueber-veranstaltern/
Viele Grüße
hier mal eine Quelle
https://www.kanzlei-laaser.com/weiterberechnung-der-reisekosten-von-kuenstlern-gegenueber-veranstaltern/
Viele Grüße
Re: Kleinunternehmerregelung - Reisekosten in Rechnung stellen
Was da steht, ist vollkommen zutreffend. Es geht nur an keiner einzigen Stelle um KleinU, die keine USt ausweisen dürfen.
Re: Kleinunternehmerregelung - Reisekosten in Rechnung stellen
Ja richtig. Daher meine Frage wie das für Selbständige aussieht die unter die Kleinunternehmerregelung laufen.
Quelle zur Regelung findet du u.a. hier:
https://www.ihk.de/halle/recht/steuerrecht/steuerarten/umsatzsteuer/kleinunternehmerregelung-in-der-umsatzsteuer-4391404
Quelle zur Regelung findet du u.a. hier:
https://www.ihk.de/halle/recht/steuerrecht/steuerarten/umsatzsteuer/kleinunternehmerregelung-in-der-umsatzsteuer-4391404
Re: Kleinunternehmerregelung - Reisekosten in Rechnung stellen
Es sieht so aus, wie ich es eingangs schon geschrieben habe: Der KleinU weist Umsatzsteuer nicht offen aus. Auch die IHK behauptet nichts Gegenteiliges.
Re: Kleinunternehmerregelung - Reisekosten in Rechnung stellen
Bereits der erste link ist auch für den Klienunternehmer sehr eindeutig:
Aber natürlich gehören die vereinnahmten Reisekosten zum Umsatz! 20.000 € eigene Leistungen und 5.000 € erstattete Reisekosten wie Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Tagegelder (Verpflegungsmehraufwand) führen zur Überschreitung der Grenzen des §19 UStG.
taxpert
Hauptleistung = KU-Regelung ==> Folge: Nebenleistung auch KU-Regelung!Diese Weiterberechnung der Reisekosten stellt umsatzsteuerlich eine Nebenleistung dar, die hinsichtlich der Höhe der Umsatzsteuer das Schicksal der Hauptleistung teilt.
Aber natürlich gehören die vereinnahmten Reisekosten zum Umsatz! 20.000 € eigene Leistungen und 5.000 € erstattete Reisekosten wie Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Tagegelder (Verpflegungsmehraufwand) führen zur Überschreitung der Grenzen des §19 UStG.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Kleinunternehmerregelung - Reisekosten in Rechnung stellen
Okay, diesen Transfer hab ich nicht hinbekommen, dass wenn ich auf Grund der KU Regelung keine Umsatzsteuer ausweise, sich dies auch auf die Reisekosten bezieht die ich in Rechnung stelle.
Nur zur Klarheit: Wenn ich bspw. Für das Zugticket 150 Eur inkl. Mehrwertsteuer bezahle und geklärt ist, dass ich das Zugticket abrechnen kann, kann ich die 150 Euro dann auch so in Rechnung stellen, oder nur den Betrag minus MwSt., weil ich die USt nicht ausweisen darf. Vielleicht denke ich auch etwas quer, sorry dafür, aber wie ihr sicherlich gemerkt habt, sind steuern nicht gerade mein Steckpferd...
Nur zur Klarheit: Wenn ich bspw. Für das Zugticket 150 Eur inkl. Mehrwertsteuer bezahle und geklärt ist, dass ich das Zugticket abrechnen kann, kann ich die 150 Euro dann auch so in Rechnung stellen, oder nur den Betrag minus MwSt., weil ich die USt nicht ausweisen darf. Vielleicht denke ich auch etwas quer, sorry dafür, aber wie ihr sicherlich gemerkt habt, sind steuern nicht gerade mein Steckpferd...
Re: Kleinunternehmerregelung - Reisekosten in Rechnung stellen
Habt ihr noch nen Tipp zu meiner letzten Frage?
Re: Kleinunternehmerregelung - Reisekosten in Rechnung stellen
Wenn Sie selbst keinen Vorsteuerabzug haben, weil Sie KleinU sind, wird natürlich der Bruttobetrag weiter berechnet.
Re: Kleinunternehmerregelung - Reisekosten in Rechnung stellen
Alles klar, danke. Für die Antwort, das hilft mir weiter!