Flutschaden - Außergewöhnliche Belastungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Eifel
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Flutschaden - Außergewöhnliche Belastungen

Beitrag von Eifel »

Guten Tag zusammen,

ich erstelle aktuell meine Steuer für 2023. Ich war damals von der Flut betroffen und 2023 haben bei mir erst die Arbeiten am Haus begonnen. Unter dem Punkt Außergewöhnliche Belastungen, Aufwendungen zur Beseitigung von Umweltschäden und -giften in meinem Programm würde ich hier dann eine Summe eintragen wollen (ich nehme an, dass die eigenen Kosten dort angegeben werden können. Um die Kosten als Beispiel hier darzustellen, nehme ich mal unten fiktive Zahlen. Meine konkrete Fragen sind:

Muss ich für die Einkommensteuer nur das Jahr 2023 berücksichtigen? Was ist dann mit den Spenden und Fluthilfe aus 2022?
Muss ich von der Fluthilfe die komplette Summe gegenrechnen, oder nur 80%, da ich ja 20% Eigenleistung zahlen muss? (Demnach hätte ich ja sonst lediglich im letzten Jahr einen Riesensumme von 40000€ (minus Spenden)
Was ist mit den Spenden, muss ich die abziehen oder nicht?

Meine Meinung wäre:

für 2023: 135000€ Ausgaben 2023 = 27000€ Eigenleistung - 14000€ erhaltene Spenden = 13000€ Außergewöhnliche Belastungen
für 2024: 65000€ Ausgaben 2023 = 13000€ Eigenleistung - 6000€ erhaltene Spenden = 7000€ Außergewöhnliche Belastungen


2021:
Gutachter stellt Schaden von 200.000€ fest (Fluthilfe erstattet 80%)

2022:
Erhalte erste Rate 64000€
Erhalte Spenden 4000€

2023:
Ausgaben 135000€
Erhalte zweite Rate 64000€
Erhalte Spenden 10000€

2024:
erwarte dritte Schlussrate 32000€
erwarte Ausgabe 65000€
erwarte Spende 6000€

Ist doch was lang geworden, sorry dafür. Beim Finanzamt hatte ich übrigens scon angerufen, der Sachbearbeiter wusste es selbst nicht. sein Vorschlag war, eine ahl dort einzutragen und in einem seperaten Schreiben den Sachverhalt darzustellen. Das werde ich auch so machen, falls das hier auch keiner weiß.

Besten Dank und viele Grüße :)
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